.

der eugh Diesen Text vorlesen lassen

recht

eine türkische arbeitnehmerin ist in jedem fall arbeitnehmerin auch, wenn sie einem minijob als tätigkeit nachgeht.

 

so entschied der europäische gerichtshof

 

auf anfrage des berliner verwaltungsgerichts. frau hava genc sollte abgeschoben werden, weil sie nicht mehr mit ihrem mann verheiratet ist und eben nur besagten minijob nachging sowie leistungen nach hartz-4 zur aufstockung bezieht.

 

der eugh ( aktenzeichen: c-14/09) entschied nun, dass türkische arbeitnehmer auch bei geringfügiger beschäftigung mit eu-ausländern gleichgestellt sind. frau genc sei in einem "richtigen" arbeitsverhältnis - sie werde nach tarif bezahlt. nun muss das berliner gericht eine entscheidung treffen.

 

 

 



veröffentlicht: root -- Sonntag, 21. Februar 2010; 20:06:37 Uhr


Kommentar zu der eugh?

Kommentar schreiben:






.

familienbrief abonnieren

E-Mail-Adresse eingeben:

Zugestellt von FeedBurner

Suche


hilfreiches & mehr


Login

Login




Registrierung.
. Passwort vergessen?
.
 
.

familienservice

.

familienservice