gerade erst wurde der scheck der sächsischen pflege- und altenheime abgeschlossen . die ergebnisse sind durch weg positiv und vielversprechend. wie in allen anderen bereichen so ist auch der pflegebereich ständigen veränderungen unterzogen.
so werden die bewohner von pflegeheimen mit medikamenten aus den umliegenden apotheken versorgt. seien es nun tabletten, säfte, zäpfchen oder andere arzneien und medizinprodukte - man kann die sachen nicht nur abholen sondern sie werden natürlich auch geliefert.
die bundesapothekerkammer hat nun die leitlinie für diese versorgung auf den aktuellen stand von wissenschaft und technik angepasst mit dem ziel die versorgung der patienten immer weiter zu verbessern. je nach stand der dinge und des services können apotheken die medikation nicht nur individuell dokumentieren - es wird auch empfohlen den medikationsplan der lieferung beizulegen. die sicherheit und die wechselwirkung von präparaten kann so bestens beobachtet und ausgetauscht werden.
schulungen für pflegekräfte, infos über ersatzpräparate und lieferverzug sind genauso bestandteil der überarbeiteten leitlinie, wie dienst über den dienst nach vorschrift hinaus.
alles sind natürlich lediglich empfehlungen für ein besseres miteinander zum wohlbefinden der kunden bzw. bewohner. ausführliche kommentare und arbeitshilfen richten sich an alle berufsangehörigen und sind einzusehen unter:
www.abda.de/leitlinien_downloads0.html#c8283
veröffentlicht: root -- Donnerstag, 14. Januar 2010; 22:30:24 Uhr