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recht

am 1.1.2010 änderte sich die düsseldorfer tabelle vorerst zu gunsten der kinder, die unterhalt erhalten. da die entscheidung des bundesverfassungerichtes in bezug auf den selbstbehalt der unterhalttszahlenden parteien noch aussteht,

 

sind alle diese änderungen noch vorläufig und könnten noch zurückgenommen werden. und trotzdem hielt es das oberlandesgericht köln für wichtig neue aktualisierte unterhaltsleitlinien für den regierungsbezirk herauszugeben.

 

die aktuelle fassung (stand 01.01.2010) berücksichtigt die folgen der änderungen des unterhaltsrechts 2008 und die hierauf beruhende rechtsprechung des bundesgerichtshofs und der familiensenate des oberlandesgerichts köln. die neuen leitlinien des oberlandesgerichts köln gibt es hier zum anschauen.

 

grundsätzlich stehen die leitlinien aber nicht entgegen der düsseldorfer tabelle und/oder der einzelfallentscheidung. gespannt warten wir nun auf die entscheidung des bundesverfassungsgerichtes - erwartet im sommer 2010.



veröffentlicht: root -- Sonntag, 17. Januar 2010; 12:12:13 Uhr


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