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die strafe muss auf den fuss folgen Diesen Text vorlesen lassen

geballtes wissen

mit dem az. 24 ca 1697/10 fällte das arbeitsgericht frankfurt ein urteil, was in jedem fall für sie als arbeitgeber beachtenswert ist. ein mitarbeiter der lufthansa reichte kündigungsschutzklage gegen den arbeitgeber ein.

 

das gericht gab der klage statt - jedoch nur, weil der arbeitgeber sich schuldhaft verhielt. er kündigte dem arbeitnehmer wegen schuldhaften verhaltens viel zu spät.

 

das gericht stellte klar, dass die kündigung für das senden von 16000 sms mit dem diensthandy in 22 monaten mit einem schaden von 2500 euro auf jeden fall ein kündigungsgrund ist. leider bezahlte der arbeitgeber die rechnungen stillschweigend und billigte so das verhalten des mitarbeiters. mit abmahnungen hätte der arbeitgeber sofort reagieren müssen.



veröffentlicht: root -- Samstag, 18. Dezember 2010; 22:05:49 Uhr


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