(djd/pt). jeder deutsche besitzt durchschnittlich knapp sechs versicherungsverträge. einer aktuellen, repräsentativen tns-emnid-umfrage im auftrag der ergo direkt versicherungen zufolge haben aber 58 prozent der bundesbürger ihre letzte versicherungspolice unterschrieben, obwohl sie nur maximal die hälfte des vertrags gelesen hatten. 80 prozent sind der ansicht, dass die verträge ohnehin zu viel kleingedrucktes enthalten. schwierig wird es oft, wenn der vermeintliche schadens- oder leistungsfall eingetreten ist. oftmals wird dem versicherten dann klar, dass der leistungsumfang der police nicht ausreichend gewählt war oder angaben im antrag - etwa bei den gesundheitsfragen - nicht vollständig gemacht wurden.
ombudsmann statt gericht
beispiel hausratversicherung: tritt ein wasserschaden ein, geht es oft um die frage der fahrlässigkeit des versicherten. mit verweis darauf wollen versicherungen den schaden oft nicht vollständig übernehmen. hilft jetzt nur noch der gang zum gericht oder gibt es schlichtungsstellen? rechtsanwalt dr. markus jacob aus köln: "wer den gang zum anwalt scheut, kann zunächst den versicherungsombudsmann einschalten. hierbei handelt es sich um eine kostenfreie und neutrale schlichtungsstelle, die sich mit fast allen versicherungsrechtlichen fragestellungen befasst. bei streitwerten bis zu 10.000 euro ist die entscheidung des ombudsmanns für die versicherung bindend, bei höheren werten kann er eine empfehlung aussprechen."
berufsunfähigkeitsversicherung mit konfliktpotenzial
laut deutscher rentenversicherung bund (drv) wird jeder dritte arbeiter und jeder fünfte angestellte berufsunfähig, bevor er das rentenalter erreicht. rechtsanwältin monika maria risch aus berlin: "grundsätzlich sollte man eine private berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die staatlichen versorgungsleistungen werden kaum ausreichen." wenn es um die geltendmachung von ansprüchen aus einer berufsunfähigkeitsversicherung geht, prüft die versicherung, ob eine leistungspflicht besteht. ein häufiger streitpunkt sind ungenau beantwortete gesundheitsfragen im antrag. hier sollten versicherte also sehr gründlich sein und im zweifel die behandelnden ärzte anrufen. denn "vergisst" man details der eigenen krankheitsgeschichte, sind spätere konflikte mit dem versicherer sehr wahrscheinlich.
transparenz ist trumpf
um versicherungskunden die angst vor dem kleingedruckten in verträgen zu nehmen, setzen einige versicherer auf eine immer größere transparenz. tien chung von den ergo direkt versicherungen: "wir bieten unseren kunden einen telefonischen sofort-zusage-check an, bei dem gesundheitsfragen geklärt werden. die kunden erfahren in der regel sofort, ob und zu welchem beitrag wir sie versichern können." auf das absichtliche schummeln sollte man beim ausfüllen von versicherungsverträgen oder bei der telefonischen beantwortung von gesundheitsfragen unbedingt verzichten. tien chung: "merkt jemand nachträglich, dass er falsche angaben gemacht hat, sollte er uns die richtigen daten sofort schriftlich nachmelden. wir prüfen dann, ob dies auswirkungen auf den versicherungsschutz oder den versicherungsbeitrag hat."
veröffentlicht: root -- Freitag, 24. Dezember 2010; 13:42:47 Uhr