.
entsprechend dem bedarf vor ort hat die gemeinde ein darauf abgestimmtes betreuungsangebot anzubieten. im alter 3 bis schuleintritt besteht für die sorgeberechtigten (eltern) ein rechtsanspruch. bei anderen betreuungsformen muss "man" mit dem zufrieden sein, was vorhanden ist (und als freiwillige leistung der kommune finanziert wird).
die finanzierung eines kinderbetreuungsplatzes, egal ob kinderkrippe, kindergarten, hort oder kindertagespflegeperson (tagesmutter/tagesvater) ist im sächsischen gesetz eindeutig geregelt. grob gesprochen kommt das land für ein drittel der kosten auf. ebenso beteiligen sich eltern von knapp über zwanzig prozent bis zu dreißig prozent an den kosten. da die kommune für das angebot verantwortlich ist, trägt sie den rest der kosten und sucht sich oft, in leipzig bei mehr als zwei drittel, zuverlässige partner die die bildung, erziehung und betreuung im auftrag des jugendamtes übernehmen. entsprechend den vereinbarungen kommt die stadt für die differenz aus kosten pro platz, dem landeszuschuss und den eltern auf - auch für eventuelle fehlbeträge, die vorher nicht geplant waren.
nach den ausführungen der gemeinnützigen hertiestiftung zu den belegplätzen gibt es nur vorteile.
das für seine mitarbeiter nachfragende unternehmen überweist dem anbieter der leistung etwas geld (lt. beruf-und-familie.de rund 250 euro pro monat. abzüglich der elternbeiträge [bei einem vollzeitkrippenplatz mehr als 200 euro] bleiben also gerade mal 25 euro pro monat und platz für den träger) kann das unternehmen diese beträge steuermindernd absetzen. der träger reserviert dafür jetzt plätze (und entzieht sie der öffentlichen nutzbarkeit).
aus unserer täglichen praxis heraus entstehen, auch bei den unternehmen, mehr fragen als antworten und diese beantworten wir (und finden alternative lösungen). abgesehen davon sind die beträge, die die hertiestiftung verwendet wohl eher wunschdenken.
nach den ausführungen der gemeinnützigen hertiestiftung zu den belegplätzen gibt es nur vorteile.
das für seine mitarbeiter nachfragende unternehmen überweist dem anbieter der leistung etwas geld (lt. beruf-und-familie.de rund 250 euro pro monat. abzüglich der elternbeiträge [bei einem vollzeitkrippenplatz mehr als 200 euro] bleiben also gerade mal 25 euro pro monat und platz für den träger) kann das unternehmen diese beträge steuermindernd absetzen. der träger reserviert dafür jetzt plätze (und entzieht sie der öffentlichen nutzbarkeit).
aus unserer täglichen praxis heraus entstehen, auch bei den unternehmen, mehr fragen als antworten und diese beantworten wir (und finden alternative lösungen). abgesehen davon sind die beträge, die die hertiestiftung verwendet wohl eher wunschdenken.
- wenn die betreuung vollfinanziert wird (aus den bereits gezahlten steuern) - wofür nutzt der träger dann das zusätzliche geld?
- sind die plätze wirklich für das unternehmen reserviert, also sonst unbesetzt oder werden nach einer bedarfsanmeldung zusätzliche plätze geschaffen?
- ist ein zentrales angebot für die zu 95% wohnortnah suchenden eltern bedarfsgerecht oder müssen mehrere kooperationen eingegangen werden?
- ist das oder die angebote so flexibel, dass es sich problemlos in den tages(arbeits)ablauf integrieren lässt?
- leider entzieht das unternehmen dem kinderbetreuungsmarkt durch seine stellung wichtige benötigte plätze. wie stellt sich dies in fragen einer werte- und ausgrenzungsdiskussion für endkundenorientierte unternehmen dar?
veröffentlicht: familienfreund thomas -- Mittwoch, 10. Oktober 2007; 14:34:07 Uhr