französisch, dänisch, schwedisch, türkisch, russisch ....alles schön und gut - aber
wenn der ausländische ehepartner nicht deutsch spricht, wird es schwer mit dem angeheirateten deutschen partner in der bundesrepublik zusammenzuleben. das oberverwaltungsgericht berlin-brandenburg entschied, dass der nachweis einfacher sprachkenntnisse nicht gegen das grundgesetz verstoße (urteil vom 28. april 2009 - ovg 2 b 6.08).
geklagt hatte eine inderin, die mit ihrem mann nach niedersachsen ziehen wollte. das auswärtige amt lehnte jedoch den visumsantrag zum ehegattenumzug ab, da sie die seit 2007 geforderten einfachen sprachkenntnisse nicht nachweisen konnte. die revision vor dem bundesveraltungsgericht ist zugelassen.
veröffentlicht: root -- Dienstag, 26. Mai 2009; 19:52:15 Uhr