.

Ebbe in der Kasse? Was bei Ferienjobs zu beachten ist Diesen Text vorlesen lassen

Was erlaubt ist und was nicht, regelt der Jugendschutz. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schützen Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Es dient zur Sicherstellung von ärztlicher Betreuung und ausreichende Freizeit zur Erholung und Entfaltung der Persönlichkeit.
Trotz Taschengeld schon wieder chronisch knapp bei Kasse? Da hilft oft nur ein Ferienjob. Was erlaubt ist und was nicht, regelt der Jugendschutz.

Kinder ab 13 Jahre können "leichte und geeignete Tätigkeiten" von nicht mehr als zwei Stunden täglich, nicht vor und während des Unterrichtes und nicht in der Zeit zwischen 18 und 8 Uhr ausführen. Dazu ist die Einwilligung der Personensorgeberechtigten (meist die Eltern) nötig. Die Beschäftigung darf nur an fünf Tagen pro Woche und nicht an Wochenenden oder Feiertagen stattfinden.

Jugendliche ab 15 Jahre dürfen Ferienjobs von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr aufnehmen. Wobei nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf. Die Beschäftigung muss in der Zeit von 6 bis 20 Uhr mit entsprechenden Pausen liegen und darf nur fünf Tage pro Woche und nicht an Wochenenden oder Feiertagen stattfinden.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schützen Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Es dient zur Sicherstellung von ärztlicher Betreuung und ausreichende Freizeit zur Erholung und Entfaltung der Persönlichkeit.

  • Die Broschüre "Klare Sache" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gibt den aktuellen Stand der geltenden JarbSchG Bestimmungen zu Ausnahmeregelungen, Sonderfällen sowie Beschäftigungsbeschränkungen wider.
  • In der Broschüre "Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten" des Sächsischen Staatsministerium für Finanzen erfährt man alles zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht bei Ferienjobs.
Beide Broschüren sind kostenlos erhältlich:

  • Stadt Leipzig, Jugendamt, Kinder- und Jugendschutz
  • Naumburger Str.26, Haus C, Zimmer 417
  • Ansprechpartnerin: Frau Carmen Manske
  • Telefonnummer: 1234367


veröffentlicht: Stadtverwaltung Leipzig -- Mittwoch, 25. Juli 2007; 12:54:31 Uhr


Kommentar zu Ebbe in der Kasse? Was bei Ferienjobs zu beachten ist?

Kommentar schreiben:






.

familienbrief abonnieren

E-Mail-Adresse eingeben:

Zugestellt von FeedBurner

Suche


hilfreiches & mehr


Login

Login




Registrierung.
. Passwort vergessen?
.
 
.

familienservice

.

familienservice