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eckpunkte der am 1. juli in kraft getretenen pflegereform Diesen Text vorlesen lassen

pflegereform

erstmals seit einführung der pflegeversicherung 1995 wurden die leistungen umfassend erweitert. pflegebedürftige und auch deren angehöroge können nun besser unterstützt werden.

 

 

bislang konnten für personen mit demenzbedingten fähigkeitsstörungen, mit geistigen behinderungen oder psychischen erkrankungen, die in häuslicher umgebung gepflegt werden, 460 euro jährlich für zusätzliche betreuungsleistungen beansprucht werden. dieser betrag wurde erheblich angehoben. ab dem 1. juli besteht ein automatischer anspruch auf monatlich 100 euro. je nach betreuungsbedarf kann dieser auf bis zu 200 euro pro monat steigen. das geld wird gegen kostennachweis durch die pflegekassen erstattet. es kann nicht im voraus ausgezahlt werden. die im laufe eines kalenderjahres nicht in anspruch genommenen beträge können in das nächste kalenderjahr übernommen werden.

bei häuslicher pflege erhöht sich das monatliche pflegegeld beispielsweise bei pflegestufe II stufenweise bis zum jahr 2012 auf 440 euro. auch die höchstbeträge, falls die pflege durch eine zugelassenen pflegedienst oder in einem pflegeheim erbracht wird, haben sich erhöht. die genauen beträge entnehmen sie bitte der nachfolgenden übersicht.

hier die wichtigsten eckpunkte der pflegereform:

  • beiträge zur pflegeversicherung - der beitragssatz zur pflegeversicherung ist auf 1,95 prozent des bruttolohns gestiegen (vorher 1,7 prozent), kinderlose zahlen wie bisher einen aufschlag von 0,25 prozentpunkten.
  • förderung ambulanter pflege - einführung wohnortnaher pflegestützpunkte, pflegeberater und förderung betreuter wohnformen.
  • mehr leistungen - anhebung der ambulanten pflegesachleistungen und des pflegegeldes für selbstbeschaffte pflegehilfen, erhöhung der stationären beträge in der stufe III schrittweise von 1432 auf 1550 euro im jahr 2012. anpassung der des anspruchs auf tagespflege.
  • anspruch auf unbezahlte freistellung - künftig haben pflegende angehörige anspruch auf sechs monate unbezahlte freistellung (pflegezeit) und ein verankerstes recht auf rückkehr an den arbeitsplatz.

 

ambulante pflegesachleistungen
pflegestufe I bisher 384 euro 2008: 420 euro
2010: 440 euro
2012: 450 euro
pflegestufe II bisher 921 euro 2008: 980 euro
2010: 1040 euro
2012: 1100 euro
pflegestufe III bisher 1432 euro 2008: 1470 euro
2010: 1510 euro
2012: 1550 euro

 

 

pflegegeld für selbstbeschaffte pflegehilfen
pflegestufe I bisher 205 euro 2008: 215 euro
2010: 225 euro
2012: 235 euro
pflegestufe II bisher 410 euro 2008: 420 euro
2010: 430 euro
2012: 440 euro
pflegestufe III bisher 665 euro 2008: 675 euro
2010: 685 euro
2012: 700 euro

 

 

vollstationäre pflege
pflegestufe I unverändert 1023 euro
pflegestufe II unverändert 1279 euro
pflegestufe III bisher 1432 euro 2008: 1470 euro
2010: 1510 euro
2012: 1550 euro
bei außergewöhnlich hohem pflegeaufwand
pflegestufe III bisher 1688 euro 2008: 1750 euro
2010: 1825 euro
2012: 1918 euro

 

 

 



veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 28. Juli 2008; 15:27:03 Uhr


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