erstmals seit einführung der pflegeversicherung 1995 wurden die leistungen umfassend erweitert. pflegebedürftige und auch deren angehöroge können nun besser unterstützt werden.
bislang konnten für personen mit demenzbedingten fähigkeitsstörungen, mit geistigen behinderungen oder psychischen erkrankungen, die in häuslicher umgebung gepflegt werden, 460 euro jährlich für zusätzliche betreuungsleistungen beansprucht werden. dieser betrag wurde erheblich angehoben. ab dem 1. juli besteht ein automatischer anspruch auf monatlich 100 euro. je nach betreuungsbedarf kann dieser auf bis zu 200 euro pro monat steigen. das geld wird gegen kostennachweis durch die pflegekassen erstattet. es kann nicht im voraus ausgezahlt werden. die im laufe eines kalenderjahres nicht in anspruch genommenen beträge können in das nächste kalenderjahr übernommen werden.
bei häuslicher pflege erhöht sich das monatliche pflegegeld beispielsweise bei pflegestufe II stufenweise bis zum jahr 2012 auf 440 euro. auch die höchstbeträge, falls die pflege durch eine zugelassenen pflegedienst oder in einem pflegeheim erbracht wird, haben sich erhöht. die genauen beträge entnehmen sie bitte der nachfolgenden übersicht.
hier die wichtigsten eckpunkte der pflegereform:
- beiträge zur pflegeversicherung - der beitragssatz zur pflegeversicherung ist auf 1,95 prozent des bruttolohns gestiegen (vorher 1,7 prozent), kinderlose zahlen wie bisher einen aufschlag von 0,25 prozentpunkten.
- förderung ambulanter pflege - einführung wohnortnaher pflegestützpunkte, pflegeberater und förderung betreuter wohnformen.
- mehr leistungen - anhebung der ambulanten pflegesachleistungen und des pflegegeldes für selbstbeschaffte pflegehilfen, erhöhung der stationären beträge in der stufe III schrittweise von 1432 auf 1550 euro im jahr 2012. anpassung der des anspruchs auf tagespflege.
- anspruch auf unbezahlte freistellung - künftig haben pflegende angehörige anspruch auf sechs monate unbezahlte freistellung (pflegezeit) und ein verankerstes recht auf rückkehr an den arbeitsplatz.
| pflegestufe I | bisher 384 euro | 2008: 420 euro |
| 2010: 440 euro | ||
| 2012: 450 euro | ||
| pflegestufe II | bisher 921 euro | 2008: 980 euro |
| 2010: 1040 euro | ||
| 2012: 1100 euro | ||
| pflegestufe III | bisher 1432 euro | 2008: 1470 euro |
| 2010: 1510 euro | ||
| 2012: 1550 euro |
| pflegestufe I | bisher 205 euro | 2008: 215 euro |
| 2010: 225 euro | ||
| 2012: 235 euro | ||
| pflegestufe II | bisher 410 euro | 2008: 420 euro |
| 2010: 430 euro | ||
| 2012: 440 euro | ||
| pflegestufe III | bisher 665 euro | 2008: 675 euro |
| 2010: 685 euro | ||
| 2012: 700 euro |
| pflegestufe I | unverändert | 1023 euro |
| pflegestufe II | unverändert | 1279 euro |
| pflegestufe III | bisher 1432 euro | 2008: 1470 euro |
| 2010: 1510 euro | ||
| 2012: 1550 euro | ||
| bei außergewöhnlich hohem pflegeaufwand | | |
| pflegestufe III | bisher 1688 euro | 2008: 1750 euro |
| 2010: 1825 euro | ||
| 2012: 1918 euro |
veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 28. Juli 2008; 15:27:03 Uhr