im september hat der bundesrat die reform der gesetzlichen unfallversicherung gebilligt. das hat auch auswirkungen für tätigkeiten im ehrenamt.
mit der reform der unfallversicherung wird der kreis der ehrenamtlich tätigen, welche sich freiwillig in der gesetzlichen unfallversicherung versichern können, erweitert.
bereits seit 2005 können sich vorstandsmitglieder und andere satzungsmäßig bestellte organmitglieder von gemeinnützigen körperschaften bei der verwaltungs-berufsgenossenschaft (vbg) für 2,72 euro pro person und jahr freiwillig versichern. zukünftig ist es auch beauftragten ehrenamtsträgern möglich, sich gegen die folgen von arbeits- und wegeunfällen zu versichern. somit können alle in gemeinnützigen organisationen tätigen, auch ohne verankerung der funktion in der satzung, versichert werden.
die gesetzliche unfallversicherung bietet einen umfassenden schutz . das leistungsspektrum umfasst unter anderem heilbehandlungen, rehabilitation, präventionsmassnahmen, rentenleistungen an den versicherten sowie die hinterbliebenen.
weitergehende informationen sowie den antrag für die freiwiliige unfallversicherung finden sie unter: www.vbg.de/ehrenamt
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 01. Oktober 2008; 13:00:02 Uhr