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die förderungsdauer nach dem gründungszuschuss beträgt maximal 15 monate.
die erste phase entspricht neun monaten nach unternehmensstart. in diesen bekommt der existenzgründer sein individulles arbeitslosengeld und zusätzlich 300 € zur absicherung in der gesetzlichen sozialversicherung ausgezahlt. in den folgenden sechs monaten werden dem jungunternehmer nur noch 300 € für die sozialversicherung zugesichert.
vor beginn der 2.phase muss der gründer geschäftstätigkeit und unternehmerisches handeln nachweisen.
durch die selbstständigkeit beendet der gründer seine arbeitslosigkeit.
bereits laufende existenzzuschüsse werden durch diese neue verordnung nicht berührt.
sind sie interessiert? familienfreund hilft ihnen gern weiter.
neuigkeiten warten auf arbeitlosengeld-I-empfänger, die sich beruflich selbstständig machen wollen. ab dem 1.august 2006 wird der gründungszuschuss den existenzzuschuss und das überbrückungsgeld ablösen.
um sich für den zuschuss bewerben zu können, müssen gründer einschätzungen fachkundiger stellen (industrie- und handelskammern, handwerkskammern, kreditinstitute oder gründungszentren) vorweisen. außerdem ist voraussetzung für den gründungszuschuss, dass der unternehmer im haupterwerb wirkt und mindestens 15 wochenstunden beruflich tätig ist..die förderungsdauer nach dem gründungszuschuss beträgt maximal 15 monate.
die erste phase entspricht neun monaten nach unternehmensstart. in diesen bekommt der existenzgründer sein individulles arbeitslosengeld und zusätzlich 300 € zur absicherung in der gesetzlichen sozialversicherung ausgezahlt. in den folgenden sechs monaten werden dem jungunternehmer nur noch 300 € für die sozialversicherung zugesichert.
vor beginn der 2.phase muss der gründer geschäftstätigkeit und unternehmerisches handeln nachweisen.
durch die selbstständigkeit beendet der gründer seine arbeitslosigkeit.
bereits laufende existenzzuschüsse werden durch diese neue verordnung nicht berührt.
sind sie interessiert? familienfreund hilft ihnen gern weiter.