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ein blick in den mietvertrag: Diesen Text vorlesen lassen

und sie wissen bescheid.

 

 

in vielen älteren mietverträgen sind klauseln für sogenannte schöheitsreparaturen enthalten. wenn sie nun, empfänger von sozialleistungen sind, kann ihnen laut urteil des bundessozialgerichtes ( B 11b AS 31/06 R ) ein zuschuss zu anfallenden reparaturen zustehen.

gerade, wenn in den jahren 2004 und 2005 geschlossenen mietverträgen sind solche klauseln noch zahlreich vorhanden. wichtig ist auf jeden fall, dass objektiv renovierungsbedarf besteht bzw. der mieter dem vermieter dies lt. vertrag schuldet.



veröffentlicht: root -- Montag, 29. September 2008; 12:11:29 Uhr


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