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ein ewiges auf und ab! Diesen Text vorlesen lassen

pc

noch nicht lange ist es her, da gab es konkrete rechtssprechung in vielen bundesländern rund um das thema internetfähiger pc eines freiberuflers und

 

der frage rundfunkgebührenpflichtig oder nicht. damals bekam der kläger recht und das verwaltungsgericht koblenz sprach sich gegen die erhebung von gebühren aus. die begründung damals war, dass prinzipiell davon auszugehen ist, dass der pc nicht vorrangig zum empfang der öffentlich rechtlichen sender genutzt wird sondern zum arbeiten.

 

eine reihe von gerichten sprachen danach gleiche urteile mit ähnlichen begründungen. nun hat das oberverwaltungsgericht rheinland-pfalz diese kette durchbrochen und am 12.03.2009 folgendes urteil (az. 7 a 10959/08.ovg) gesprochen:

 

der kläger soll für einen beruflich genutzten pc als sogenanntes neuartiges rundfunkempfangsgerät mit internetzugang rundfunkgebühren zahlen. die begründung nun: gebührenfreiheit besteht nur dann, wenn er ein herkömmliches rundfunkgerät in seinen büroräumen oder im dienstlich genutzten fahrzeug bereithält und dafür bereits rundfunkgebühren zahlt.

 

da bleibt die frage zu stellen: muss denn nun jeder mensch mit'nem laptop oder pc im büro auch ein radio dazu kaufen und anmelden oder steht es nicht doch jedem frei zu entscheiden, ob er ein radio will oder nicht?

 

für die wirtschaft könnte das zweifels ohne bedeuten, dass pc's und laptops in sparpaket mit einem radio eine echter verkaufsschlager werden.

 

 



veröffentlicht: root -- Dienstag, 05. Mai 2009; 09:10:20 Uhr


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