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ein kurzer ausblick auf die sv-änderungen 2009 Diesen Text vorlesen lassen

gesundheitsreformf

bis zum jahr 2009 ist es nicht mehr lang und im hinblick auf die sozialversicherung kommen einige änderungen auf die unternehmen zu. aus diesem grund haben wir für sie an dieser stelle die wichtigsten infos kurz zusammengefasst.

 

 

vergangene woche hat das bundeskabinett die für 2009 geltenden sv-werte beschlossen. diese müssen jetzt noch vom bundesrat abgesegnet werden, daher gelten die werte bis dahin noch als vorläufig.

voraussichtliche sv rechengrößen ost 2009

bezugsgröße (ost nur rv/alv):      
bezugsgröße / jahr:  25.620,00 euro
bezugsgröße / monat: 2.135,00 euro      

jahresarbeitsentgeltgrenzen:
allg. jae-grenze: 48.600,00 euro
besondere jae-grenze: 44.100,00 euro

beitragsbemessungsgrenzen kv und pv:
44.100,00 euro / jahr, 3.675,00 euro / monat

beitragsbemessungsgrenzen rv und alv:
54.600,00 euro / jahr, 4.550,00 euro / monat

geringfügigkeitsgrenze:
400,00 euro

geringverdienergrenze (azubis):      
325,00 euro

gleitzonenfaktor 2008 ("faktor f"):      
0,7472      

beitragssätze:
allg. rentenversicherung: 19,9 %
arbeitslosenversicherung: 2,8 %
krankenversicherung: 15,5 % (allgem.) bzw. 14,9 % (erm. beitragssatz)
pflegeversicherung: 1,95 % (+ evtl. zg.)


im zuge des einheitsbeitragssatz im gesundheitsfonds von 15,5 % wird für über 90 % der beitragszahler die krankenkasse teuerer. allerdings trägt der arbeitgeber nicht mehr die hälfte des beitragssatzes, sondern nur 7,3 %.

auch die reform der "gesetzlichen unfallversicherung" bringt für arbeitgeber wichtige änderungen mit sich.

in zukunft ist die umlage zum insolvenzgeld monatlich fällig und wird im rahmen des gesamtsozialversicherungsbeitrages an die krankenkassen gezahlt. mit einführung der erweiterten meldepflicht muss jeder arbeitgeber ab dem 1.1.2009 die entgelte seiner beschäftigten an den unfallversicherungsträger und parallel dazu an den rentenversicherungsträger melden. dazu wird für die unfallversicherung ein eigener datenbaustein in das deüv-verfahren integriert. ausserdem werden betriebsprüfungen ab dem 1.1.2010 nur noch von der deutschen rentenversicherung durchgeführt.



veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 15. Oktober 2008; 14:51:44 Uhr


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