jedes jahr auf's neue startet in leipzig mit erhalt der bildungsempfehlung der run auf die weiterführenden schulen.
besonders bei den gymnasien gibt es immer wieder einen mangel an plätzen.
die anmeldung für den platz am gymnasium erfolgt über die abgabe des erst-, zweit- und drittwunsches an das gymnasium der ersten wahl. laut dem leipziger wochenkurier meint der sprecher der sächsischen bildungsagentur, regionalstelle leipzig roman schulz, dass es nur wenige fälle gibt bei denen es nicht klappt. stichtag für die bekanntgabe ist der 18.5.2010.
so gibt es schulen, die stärker frequentiert werden als andere. dazu gehören u.a. das werner-heisenberg-gymnasium mit 124 anmeldungen, das robert-schumann-gymnasium mit 134 anmeldungen, das friedrich-schiller-gymnasium mit 132 anmeldungen, die neue nikolaischule mit 122 anmeldungen und das gymnasium schkeuditz mit 168 anmeldungen. die schulen können aber maximal 4 klassen mit je 28 schülern aufmachen. anders als bei der auswahl der grundschule kann das gymnasium nach profil und nicht nach wohnort ausgewählt werden.
damit ist es also prinzipiell möglich ein kind aus grünau auf dem robert-schumann-gymnasium anzumelden. nun ist es noch wichtig zu wissen, was das kind gern machen möchte. künstlerisch-musisch ist das robert-schumann bestens geeignet. mathematisch-naturwissenschaftlich schaut man besser auf dem wihelm-ostwald-gymnasium.
orientieren sich die 3 wünsche des kindes demzufolge an musik und kunst kann es doch zu engpässen kommen. schnell gehört man dann zu einem der fälle die roman schulz als ausnahme beschreibt. gesetzlich kann man natürlich gegen den schulbescheid in widerspruch gehen.
sollte nämlich keiner der 3 wünsche berücksichtigt werden, fängt entweder das gymnasium das kind auf, was gerade noch plätze hat oder/und die schule die wohnortnah zur verfügung steht. profilwünsche und mögliche präferenzen des kindes treten dann in den hintergrund. der widerspruch hat zur folge, dass in letzter konsequenz ein amtlicher bescheid ergeht, welcher im prinzip aussagt, dass nach dem schulgesetz nur anspruch auf einen platz besteht und nicht etwas auf den "richtigen platz". am ende zahlen sie für den widerspruch bzw. das erstellen des zuweisungsbescheid auch noch die gebühren.
wenn sich für ihr kind also keiner der 3 wünsche erfüllen lässt, kann es sein, dass der zukünftige künstler auf ein mathematisch-naturwissenschaftliches oder sprachliches gymnasium gehen muss. deshalb ist es wichtig sich vor alle über die konzepte der gymnasien und mittelschulen zu informieren. scheuen sie keine längeren wege und fragen sie ihr kind nach den interessen.
so kommen am ende vielleicht doch alle zu der förderung, die sie benötigen, um sich optimal zu bilden.
veröffentlicht: root -- Donnerstag, 13. Mai 2010; 14:08:35 Uhr