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Steuererklärung

erhob schon im jahr 2006 ein angestellter und nun gab es vor 2 wochen ein urteil,

 

dass den solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt. eingeführt 1991 für ein jahr und 1995 erneut für einen unbefristeten zeitraum beschlossen, begleitete der soli-zuschlag seitdem die angestellten.

 

das gericht in hannover verwies die klage an das bundesverfassungsgericht in karlsruhe. die einführung eines solidaritätszuschlages sei durch aus statthaft, jedoch nur, um kurzfristige bedarfsspitzen abzudecken.der bund der steuerzahler äußerte sich erfreut und positiv über die gerichtsentscheidung.

 

tätig werden, müssen sie bis zur endgültigen entscheidung in karlsruhe nicht. entweder gibt es dann für den bürger eine nachzahlung oder/und dem gesetzgeber wird eine frist zur abschaffung des zuschlages gesetzt.

 

 



veröffentlicht: root -- Samstag, 12. Dezember 2009; 18:29:13 Uhr


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