umsatzsteuer aus letzter voranmeldung 2010 gilt als regelmäßig wiederkehrende zahlung
die finanzverwaltung stuft die zum 10.1.2011 fälligen zahlungen aus der umsatzsteuer-voranmeldung 12/2010 (bei monatlicher abgabe) bzw. 4/2010 (bei quartalsabgabe) nämlich als wiederkehrende zahlungen ein. die abbuchung der umsatzsteuer gehört somit bei zahlung bis
10.1.2011 ausnahmsweise noch zu den betriebsausgaben für das steuerjahr 2010.
tipp 1: die einzugsermächtigung ist deshalb empfehlenswert, weil das finanzamt die umsatzsteuerschulden meist mit einer verzögerung von drei bis fünf tagen abbucht. doch die zahlung rechnet selbst dann zu den ausgaben 2010, wenn das finanzamt erst am 15.1.2011 abbucht.
tipp 2: dieser steuerdreh funktioniert aber nur für diejenigen selbständigen, die pünktlich zum 10.1.2011 ihre umsatzsteuer-voranmeldung beim finanzamt einreichen und zudem am 10.1.2011 über ein ausreichend gedecktes konto verfügen.
viele selbstständige trauen dem finanzamt nicht und überweisen die steuerschulden aus voranmeldungen und steuerbescheiden lieber selbst. doch einnahmen-überschussrechner sollten bei der letzten umsatzsteuer-voranmeldung die am 10.1.2011 fällig wird, eine ausnahme machen.
veröffentlicht: root -- Samstag, 04. Dezember 2010; 10:54:50 Uhr