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somit kann es lohnenswert sein, durch wechsel in eine andere lohnsteuerklasse schon jetzt das nettoeinkommen desjenigen zu erhöhen, der nach der geburt des kindes zu hause bleibt.
ein kleines beispiel: haben sie derzeit beide die steuerklasse iv, sollte derjenige, der in zukunft die kindererziehung übernimmt, schon jetzt in die klasse iii wechseln. die steuerliche mehrbelastung bei dem nach der geburt ihres sprösslings weiter arbeitenden partner wird durch die einkommenssteuerveranlagung wieder ausgeglichen.
einen antrag auf lohnsteuerklassenwechsel können sie für dieses jahr noch bis zum 30. november stellen.
bei dem zum 1.januar 2007 kommenden elterngeld erhalten eltern dann anstelle eines monatlichen pauschbetrages eine einkommensabhängige unterstützung. sollten sie im kommenden jahr nachwuchs erwarten und somit unter die neuregelung fallen, ist es ratsam, jetzt ihre steuerklasse zu prüfen.
wenn sie dann ihre erwerbstätigkeit unterbrechen oder ihre arbeitsstunden reduzieren, erhalten sie in zukunft einen ausgleich auf ihr entgangenes einkommen. das sind dann 67 % des nettoeinkommens, maximal aber 1800 e im monat. grundlage für die berechnung des elterngeldes wird der durchschnittsbetrags des einkommens der vergangenen 12 monate sein.somit kann es lohnenswert sein, durch wechsel in eine andere lohnsteuerklasse schon jetzt das nettoeinkommen desjenigen zu erhöhen, der nach der geburt des kindes zu hause bleibt.
ein kleines beispiel: haben sie derzeit beide die steuerklasse iv, sollte derjenige, der in zukunft die kindererziehung übernimmt, schon jetzt in die klasse iii wechseln. die steuerliche mehrbelastung bei dem nach der geburt ihres sprösslings weiter arbeitenden partner wird durch die einkommenssteuerveranlagung wieder ausgeglichen.
einen antrag auf lohnsteuerklassenwechsel können sie für dieses jahr noch bis zum 30. november stellen.
veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 22:17:15 Uhr