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die fraktionen der spd und der cdu/csu haben einen gesetzentwurf zur änderung der elterngeldregelung angeschoben. am donnerstag wird dieser in erster lesung in bundestag beraten.
in der begründung heisst es, die weiterentwicklung des seit 1. januar 2007 geltenden gesetzes habe insbesondere die angleichung der bislang unterschiedlichen gestaltungsmöglichkeiten für familien mit einem oder zwei erwerbstätigen eltern sowie die anpassung des antrags auf elterngeld bei änderung der beruflichen oder persönlichen situation der eltern zum ziel. bisher sind änderungen nur in besonderen härtefällen möglich. dazu gehören u.a. schwere krankheit oder tod.
in der praxis gäbe es allerdings weitere fälle, die eine änderung des elterngeldantrages nötig machen würden. aus diesem grund müsse es zukünftig möglich sein, so die fraktionen, den antrag auch ohne angabe von gründen ein mal ändern zu können. der verzicht auf eine begründung senke den verwaltungaufwand und erhöhe die flexibilität der eltern.
eine weitere änderung sieht die möglichkeit von arbeitnehmern vor, elterngeld zu beziehen, um in bestimmten fällen ihre enkelkinder betreuen und erziehen zu können. ein solcher fall läge dann vor, wenn ein elternteil minderjährig ist oder als junger volljähriger noch eine schule besucht bzw. eine ausbildung absolviert und noch höchsten zwei jahre bis zum regulären abschluss benötigt.
in der praxis gäbe es allerdings weitere fälle, die eine änderung des elterngeldantrages nötig machen würden. aus diesem grund müsse es zukünftig möglich sein, so die fraktionen, den antrag auch ohne angabe von gründen ein mal ändern zu können. der verzicht auf eine begründung senke den verwaltungaufwand und erhöhe die flexibilität der eltern.
eine weitere änderung sieht die möglichkeit von arbeitnehmern vor, elterngeld zu beziehen, um in bestimmten fällen ihre enkelkinder betreuen und erziehen zu können. ein solcher fall läge dann vor, wenn ein elternteil minderjährig ist oder als junger volljähriger noch eine schule besucht bzw. eine ausbildung absolviert und noch höchsten zwei jahre bis zum regulären abschluss benötigt.
veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 09. Juni 2008; 16:06:18 Uhr