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1. wer erhält das elterngeld?
· elterngeld ist eine familienleistung für alle eltern, die sich in den
ersten 14 lebensmonaten eines kindes vorrangig selbst der betreuung des
kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
teilzeitarbeit bis zu 30 stunden in der woche ist zulässig.
· elterngeld gibt es für erwerbstätige, beamte, selbstständige und
erwerbslose elternteile, studierende und auszubildende, adoptiveltern,
pflegeeltern und in ausnahmefällen auch verwandte dritten grades, die
zeit für die betreuung ihres bzw. eines neugeborenen kindes investieren.
2. wie hoch ist das elterngeld?
· kernelement des elterngeldes ist die dynamische leistung in anknüpfung
an das erwerbseinkommen.
die elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67% des
entfallenden nettoeinkommens, absolut mindestens 300 euro und höchstens
1800 euro (67% von maximal 2700 euro, die als einkommen berücksichtigt
werden) für mindestens die ersten 12 lebensmonate des kindes.
· für geringverdiener gibt es ein erhöhtes elterngeld, um den
arbeitsanreiz zu erhalten: ist das nettoeinkommen vor der geburt
geringer als 1000 euro monatlich, wird die ersatzrate von 67 prozent auf
bis zu 100 prozent angehoben. für je 2 euro, die das einkommen unter
1.000 euro liegt, steigt die ersatzrate um ein 0,1 prozent.
· bei teilzeittätigkeit von maximal 30 wochenstunden erhält die
betreuungsperson 67 prozent des entfallenden teileinkommens. als
einkommen vor der geburt werden dabei höchstens 2.700 euro berücksichtigt.
· ist das einkommen nach der geburt eines kindes gesunken und wird
innerhalb von 36 monaten ein weiteres kind geboren, besteht zusätzlich
zum neuen elterngeld anspruch auf den geschwisterbonus. zusätzlich zum
elterngeld werden 10%, mindestens aber 75 euro mehr gezahlt.danach
errechnet sich der zuschlag für ein geschwisterkind aus der differenz
des zeitraums der geburt dieses kindes nach ablauf der frist von 24
monaten. so kann der geschwisterbonus etwa bei einem geburtenabstand von
30 monaten sechs monate lang bis zum dritten geburtstag des älteren
geschwisterkindes bezogen werden.
· alle berechtigten eltern erhalten einen mindestbetrag von 300 euro.
dieser wird in den ersten 12 lebensmonaten des kindes unabhängig davon,
ob sie vor der geburt erwerbstätig waren oder nicht gezahlt (für
hausfrauen und -männer, studierende, kleinstverdiener).
· das elterngeld wird in höhe des mindestbetrags nicht als einkommen bei
anderen sozialleistungen berücksichtigt. es kann insoweit also
zusätzlich auch zum alg ii bezogen werden.
· den besonderen belastungen einer mehrlingsgeburt wird durch die
erhöhung des sonst zustehenden elterngeldes um 300 euro für das zweite
und jedes weitere kind rechnung getragen.
· ausländer mit vorübergehender aufenthaltsgenehmigung sind vom
elterngeldbezug ausgeschlossen. dies gilt insbesondere für folgende
ausländergruppen: spezialisten, die sich vorübergehend in deutschland
aufhalten, studenten, auszubildende und kriegsflüchtlinge. kriterien
sind die dauerhaftigkeit des aufenthalts und eine erwebsberechtigung.
die neuregelung gewährleistet, dass mit der zahlung des elterngeldes
keine anreize zur zuwanderung nach deutschland gesetzt werden.
3. wie ermittelt man das elterngeld?
maßgeblich ist der durchschnittsbetrag aus dem individuellen einkommen
der antragstellenden der letzten zwölf kalendermonate vor der geburt des
kindes bzw. vor der in anspruch genommenen mutterschutzfrist ohne
einmalzahlungen. mit dieser lösung ist sichergestellt, dass auch
befristet beschäftigte und selbstständige mit unregelmäßiger
auftragslage angemessen berücksichtigt werden.
das elterngeld orientiert sich - anders als das bisherige erziehungsgeld
- am individuellen einkommen und nicht am familieneinkommen, um es
paaren zu erleichtern, zumindest in einem überschaubaren zeitraum auch
auf das höhere einkommen zu verzichten.
4. was passiert, wenn durch eine erkrankung vor der geburt das einkommen
sinkt?
ist die erkrankung schwangerschaftsbedingt wird für diesen zeitraum
weiter das einkommen zu grunde gelegt, das im monat vor der erkrankung
verdient worden ist. das elterngeld, das sich am einkommen vor der
geburt orientiert, wird also nicht geringer.
5. kann man elterngeld bekommen, wenn man teilzeit arbeitet?
ja. bei teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 wochenstunden erhält die
betreuungsperson 67% des entfallenden teileinkommens. als einkommen vor
der geburt werden dabei höchstens 2700 euro berücksichtigt.
diese bemessungsgrenze führt einerseits dazu, dass die obergrenze des
elterngelds 1800 euro beträgt (67 prozent von 2700 euro). andererseits
werden einkommensausfälle (z.b. bei teilzeitbeschäftigung) nur bis zu
einem einkommen von 2700 euro betrachtet. liegen die einkommensausfälle
oberhalb dieser grenze, verbleibt es beim mindestbetrag von 300 euro.
einkommensersatz ist ausgeschlossen.
unterhalb von 2700 euro wird dagegen der wegfall von einkommen in der
differenz zu dem betrag der bemessungsgrenze (2700 euro) in höhe von 67
prozent ersetzt.
beispiel: verdient die berechtigte person vor der geburt 3200 euro netto
und nach der geburt 2100 euro netto im monat, dann wird für das
elterngeld nur die differenz zwischen der bemessungsgrenze bei 2700 euro
und dem teileinkommen von 2100 euro betrachtet. für die danach
berücksichtigten 600 euro einkommensverlust, wird ein elterngeld in höhe
von gut 400 euro bezogen.
von der begrenzung sind nur wenige fälle betroffen, da nur 2 prozent der
frauen, die in erster linie die leistungen in anspruch nehmen, im alter
von 29 jahren (durchschnittliches alter bei der kindesgeburt) ein
höheres nettoeinkommen als 2700 euro vor der geburt erzielt
haben. damit ist der ganz überwiegende teil der leistungsempfänger des
elterngelde von der bemessungsgrenze tatsächlich nicht betroffen.
die bemessungsgrenze und die damit einhergehende leistungsdeckelung der
einkommensersatzleistung sind sozial ausgewogen und interessengerecht.
sie beeinflussen nicht die mit dem elterngeld verbundenen zielsetzungen.
6. wie lange kann elterngeld bezogen werden?
· elterngeld kann für die ersten 14 lebensmonate des kindes in anspruch
genommen werden. sind zwei eltern für die betreuung des kindes
vorhanden, kann ein elternteil für höchstens 12 monate elterngeld
beantragen, zwei monate stehen dem anderen elternteil des kindes zu,
wenn er seine erwerbstätigkeit reduziert (partnermonate als bonus). acht
wochen mutterschaftsgeld einschließlich arbeitgeberzuschuss werden
jedoch auf zwei monate der elterngeldleistung für die mutter
angerechnet, da beide leistungen den gleichen zweck verfolgen. der
bezugszeitraum des elterngelds verlängert sich also durch den bezug der
mutterschaftsleistungen nicht.
· das elterngeld kann bei gleichem budget auf die doppelte anzahl der
monate gedehnt werden. eine person kann dann bis zu 24 monate halbes
elterngeld beziehen, eine alleinerziehende person bis zu 28 halbe
monatsbeträge, wenn kein anspruch auf mutterschaftsgeld einschließlich
arbeitgeberzuschuss besteht. besteht anspruch auf mutterschaftsgeld
und arbeitgeberzuschuss reduziert sich die zahl der noch nutzbaren
elterngeldbeträge entsprechend. im fall der alleinerziehenden würden bei
acht wochen mutterschaftsgeld nach den zwei ersten vollen
elterngeldmonaten noch 24 halbe monate zur verfügung stehen. auch die
partnermonate können gedehnt werden, so dass ein paar auf bis zu maximal
28 halbe monatsbeträge kommen kann.
7. wie können partner die monate verteilen?
die partner können die monate bis auf die zwei partnermonate frei
untereinander aufteilen.
für jeden monat gibt es einen monatsbetrag, insgesamt also maximal 14.
es kann z.b.:
· erst einer der partner die vollen 12 monatsbeträge, dann der andere
die 2 weiteren monatsbeträge nehmen,
· beide partner können die monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt
bekommen, dann reduziert sich aber die zahl der monate entsprechend.
wenn also beide eltern z.b. in den ersten 7 monaten elterngeld
gleichzeitig beziehen, sind die beträge für 14 monate verbraucht.
8. was gilt für alleinerziehende oder in anderen ausnahmefällen?
alleinerziehende, die das elterngeld zum ausgleich wegfallenden
erwerbseinkommens beziehen, erhalten die vollen 14 monate elterngeld.
dabei wird daran angeknüpft, dass das kind allein bei dem einem
elternteil in der wohnung lebt, dem die elterliche sorge oder zumindest
das aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder der eine
einstweilige anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das
aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen ausübung übertragen
worden ist.
14 monate elterngeld gibt es auch für elternteile, für deren partner die
übernahme der elternzeit objektiv unmöglich ist oder wenn eine
gefährdung des kindeswohls dagegen spricht.
9. welche bisherigen zahlungen fallen durch das elterngeld weg?
das erziehungsgeld wird es nicht mehr geben, das elterngeld tritt an
seine stelle. beim mutterschaftsgeld wird sich nichts ändern.
bei alg ii, sozialhilfe, unterhalt, wohngeld und kinderzuschlag wird
daselterngeld oberhalb des mindestbetrages von 300 euro als einkommen
berücksichtigt, bis 300 euro (mindestbetrag) ist es also anrechnungsfrei.
10. was erhalten selbstständige?
auch selbstständige erhalten das elterngeld. auch bei ihnen wird der
wegfallende gewinn wegen der betreuung des kindes zu 67% ersetzt. der
gewinn wird grundsätzlich ermittelt wie im falle eines alg ii-bezugs.
dabei kann der gewinn auf der basis unterschiedlicher nachweise
ermittelt werden, dazu gehören insbesondere auch steuererklärungen.
11. was bedeutet es, wenn das elterngeld als progressionsrelevant
bezeichnet wird?
das elterngeld wird zum einkommen hinzugerechnet und bestimmt die höhe
des individuellen steuersatzes. es wird selbst nicht versteuert.
12. was bedeutet es, wenn das elterngeld als abgabenfrei bezeichnet wird?
es werden keine beiträge für sozialversicherungen erhoben. privat
versicherte zahlen wie bisher beim bundeserziehungsgeld ihre beiträge
selbst weiter.
13. was gilt bei mehrlingsgeburten?
bei mehrlingsgeburten erhöht sich das elterngeld um je 300 euro für das
zweite und jedes weitere kind. das heißt: zusätzlich zum elterngeld in
höhe von mindestens 67% des wegfallenden erwerbseinkommens oder zum
mindestbetrag von 300 euro werden für jedes weitere mehrlingskind
jeweils 300 euro gezahlt. pro kind sind grundsätzlich jeweils bis 300
euro anrechnungsfrei, sie werden also zusätzlich zu anderen
sozialleistungen gezahlt.
14. erhalten adoptiveltern auch elterngeld?
ja. anspruch auf elterngeld hat auch, wer mit einem kind in einem
haushalt lebt, das er mit dem ziel der annahme als kind aufgenommen hat.
während das elterngeld normalerweise nur in der zeit vom tag der geburt
bis zur vollendung des 14. lebensmonats des kindes bezogen werden kann,
gilt für angenommene kinder und kinder, die mit dem ziel der annahme
im gleichen haushalt leben, eine ausnahme: für sie kann elterngeld ab
aufnahme bei der berechtigten person für die dauer von bis zu 14 monaten
und längstens bis zur vollendung des achten lebensjahres des kindes
bezogen werden.
15. haben pflegeeltern anspruch auf elterngeld?
ja, in besonderen fällen: bei schwerer krankheit, schwerer behinderung
oder tod der eltern haben verwandte bis dritten grades und ihre
ehegatten anspruch auf elterngeld, wenn sie die übrigen voraussetzungen
erfüllen und von anderen berechtigten elterngeld nicht in anspruch
genommen wird. im übrigen gilt: für kinder, die auf der grundlage des
sgb viii in pflegefamilien leben, übernimmt das jugendamt den
notwendigen lebensunterhalt. zu diesem zweck erhalten die pflegeeltern
laufende monatliche leistungen, deren höhe vom örtlichen jugendamt
festgesetzt wird.
direkt aus dem büro der bundestagsabgeordneten frau katarina landgraf haben wir alle informationen rund um das neue förderinstrument für junge, erwerbstätige eltern gesammelt. dies ist erst die erste stufe der in berlin regierenden koalition, um den demografischen schrumpfungsprozess anzuhalten und im besten falle sogar umzukehren. lesen sie selbst, welche möglichkeiten sich für sie ergeben.
i. anspruchsvoraussetzungen und höhe der leistung1. wer erhält das elterngeld?
· elterngeld ist eine familienleistung für alle eltern, die sich in den
ersten 14 lebensmonaten eines kindes vorrangig selbst der betreuung des
kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
teilzeitarbeit bis zu 30 stunden in der woche ist zulässig.
· elterngeld gibt es für erwerbstätige, beamte, selbstständige und
erwerbslose elternteile, studierende und auszubildende, adoptiveltern,
pflegeeltern und in ausnahmefällen auch verwandte dritten grades, die
zeit für die betreuung ihres bzw. eines neugeborenen kindes investieren.
2. wie hoch ist das elterngeld?
· kernelement des elterngeldes ist die dynamische leistung in anknüpfung
an das erwerbseinkommen.
die elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 67% des
entfallenden nettoeinkommens, absolut mindestens 300 euro und höchstens
1800 euro (67% von maximal 2700 euro, die als einkommen berücksichtigt
werden) für mindestens die ersten 12 lebensmonate des kindes.
· für geringverdiener gibt es ein erhöhtes elterngeld, um den
arbeitsanreiz zu erhalten: ist das nettoeinkommen vor der geburt
geringer als 1000 euro monatlich, wird die ersatzrate von 67 prozent auf
bis zu 100 prozent angehoben. für je 2 euro, die das einkommen unter
1.000 euro liegt, steigt die ersatzrate um ein 0,1 prozent.
· bei teilzeittätigkeit von maximal 30 wochenstunden erhält die
betreuungsperson 67 prozent des entfallenden teileinkommens. als
einkommen vor der geburt werden dabei höchstens 2.700 euro berücksichtigt.
· ist das einkommen nach der geburt eines kindes gesunken und wird
innerhalb von 36 monaten ein weiteres kind geboren, besteht zusätzlich
zum neuen elterngeld anspruch auf den geschwisterbonus. zusätzlich zum
elterngeld werden 10%, mindestens aber 75 euro mehr gezahlt.danach
errechnet sich der zuschlag für ein geschwisterkind aus der differenz
des zeitraums der geburt dieses kindes nach ablauf der frist von 24
monaten. so kann der geschwisterbonus etwa bei einem geburtenabstand von
30 monaten sechs monate lang bis zum dritten geburtstag des älteren
geschwisterkindes bezogen werden.
· alle berechtigten eltern erhalten einen mindestbetrag von 300 euro.
dieser wird in den ersten 12 lebensmonaten des kindes unabhängig davon,
ob sie vor der geburt erwerbstätig waren oder nicht gezahlt (für
hausfrauen und -männer, studierende, kleinstverdiener).
· das elterngeld wird in höhe des mindestbetrags nicht als einkommen bei
anderen sozialleistungen berücksichtigt. es kann insoweit also
zusätzlich auch zum alg ii bezogen werden.
· den besonderen belastungen einer mehrlingsgeburt wird durch die
erhöhung des sonst zustehenden elterngeldes um 300 euro für das zweite
und jedes weitere kind rechnung getragen.
· ausländer mit vorübergehender aufenthaltsgenehmigung sind vom
elterngeldbezug ausgeschlossen. dies gilt insbesondere für folgende
ausländergruppen: spezialisten, die sich vorübergehend in deutschland
aufhalten, studenten, auszubildende und kriegsflüchtlinge. kriterien
sind die dauerhaftigkeit des aufenthalts und eine erwebsberechtigung.
die neuregelung gewährleistet, dass mit der zahlung des elterngeldes
keine anreize zur zuwanderung nach deutschland gesetzt werden.
3. wie ermittelt man das elterngeld?
maßgeblich ist der durchschnittsbetrag aus dem individuellen einkommen
der antragstellenden der letzten zwölf kalendermonate vor der geburt des
kindes bzw. vor der in anspruch genommenen mutterschutzfrist ohne
einmalzahlungen. mit dieser lösung ist sichergestellt, dass auch
befristet beschäftigte und selbstständige mit unregelmäßiger
auftragslage angemessen berücksichtigt werden.
das elterngeld orientiert sich - anders als das bisherige erziehungsgeld
- am individuellen einkommen und nicht am familieneinkommen, um es
paaren zu erleichtern, zumindest in einem überschaubaren zeitraum auch
auf das höhere einkommen zu verzichten.
4. was passiert, wenn durch eine erkrankung vor der geburt das einkommen
sinkt?
ist die erkrankung schwangerschaftsbedingt wird für diesen zeitraum
weiter das einkommen zu grunde gelegt, das im monat vor der erkrankung
verdient worden ist. das elterngeld, das sich am einkommen vor der
geburt orientiert, wird also nicht geringer.
5. kann man elterngeld bekommen, wenn man teilzeit arbeitet?
ja. bei teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 wochenstunden erhält die
betreuungsperson 67% des entfallenden teileinkommens. als einkommen vor
der geburt werden dabei höchstens 2700 euro berücksichtigt.
diese bemessungsgrenze führt einerseits dazu, dass die obergrenze des
elterngelds 1800 euro beträgt (67 prozent von 2700 euro). andererseits
werden einkommensausfälle (z.b. bei teilzeitbeschäftigung) nur bis zu
einem einkommen von 2700 euro betrachtet. liegen die einkommensausfälle
oberhalb dieser grenze, verbleibt es beim mindestbetrag von 300 euro.
einkommensersatz ist ausgeschlossen.
unterhalb von 2700 euro wird dagegen der wegfall von einkommen in der
differenz zu dem betrag der bemessungsgrenze (2700 euro) in höhe von 67
prozent ersetzt.
beispiel: verdient die berechtigte person vor der geburt 3200 euro netto
und nach der geburt 2100 euro netto im monat, dann wird für das
elterngeld nur die differenz zwischen der bemessungsgrenze bei 2700 euro
und dem teileinkommen von 2100 euro betrachtet. für die danach
berücksichtigten 600 euro einkommensverlust, wird ein elterngeld in höhe
von gut 400 euro bezogen.
von der begrenzung sind nur wenige fälle betroffen, da nur 2 prozent der
frauen, die in erster linie die leistungen in anspruch nehmen, im alter
von 29 jahren (durchschnittliches alter bei der kindesgeburt) ein
höheres nettoeinkommen als 2700 euro vor der geburt erzielt
haben. damit ist der ganz überwiegende teil der leistungsempfänger des
elterngelde von der bemessungsgrenze tatsächlich nicht betroffen.
die bemessungsgrenze und die damit einhergehende leistungsdeckelung der
einkommensersatzleistung sind sozial ausgewogen und interessengerecht.
sie beeinflussen nicht die mit dem elterngeld verbundenen zielsetzungen.
6. wie lange kann elterngeld bezogen werden?
· elterngeld kann für die ersten 14 lebensmonate des kindes in anspruch
genommen werden. sind zwei eltern für die betreuung des kindes
vorhanden, kann ein elternteil für höchstens 12 monate elterngeld
beantragen, zwei monate stehen dem anderen elternteil des kindes zu,
wenn er seine erwerbstätigkeit reduziert (partnermonate als bonus). acht
wochen mutterschaftsgeld einschließlich arbeitgeberzuschuss werden
jedoch auf zwei monate der elterngeldleistung für die mutter
angerechnet, da beide leistungen den gleichen zweck verfolgen. der
bezugszeitraum des elterngelds verlängert sich also durch den bezug der
mutterschaftsleistungen nicht.
· das elterngeld kann bei gleichem budget auf die doppelte anzahl der
monate gedehnt werden. eine person kann dann bis zu 24 monate halbes
elterngeld beziehen, eine alleinerziehende person bis zu 28 halbe
monatsbeträge, wenn kein anspruch auf mutterschaftsgeld einschließlich
arbeitgeberzuschuss besteht. besteht anspruch auf mutterschaftsgeld
und arbeitgeberzuschuss reduziert sich die zahl der noch nutzbaren
elterngeldbeträge entsprechend. im fall der alleinerziehenden würden bei
acht wochen mutterschaftsgeld nach den zwei ersten vollen
elterngeldmonaten noch 24 halbe monate zur verfügung stehen. auch die
partnermonate können gedehnt werden, so dass ein paar auf bis zu maximal
28 halbe monatsbeträge kommen kann.
7. wie können partner die monate verteilen?
die partner können die monate bis auf die zwei partnermonate frei
untereinander aufteilen.
für jeden monat gibt es einen monatsbetrag, insgesamt also maximal 14.
es kann z.b.:
· erst einer der partner die vollen 12 monatsbeträge, dann der andere
die 2 weiteren monatsbeträge nehmen,
· beide partner können die monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt
bekommen, dann reduziert sich aber die zahl der monate entsprechend.
wenn also beide eltern z.b. in den ersten 7 monaten elterngeld
gleichzeitig beziehen, sind die beträge für 14 monate verbraucht.
8. was gilt für alleinerziehende oder in anderen ausnahmefällen?
alleinerziehende, die das elterngeld zum ausgleich wegfallenden
erwerbseinkommens beziehen, erhalten die vollen 14 monate elterngeld.
dabei wird daran angeknüpft, dass das kind allein bei dem einem
elternteil in der wohnung lebt, dem die elterliche sorge oder zumindest
das aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder der eine
einstweilige anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das
aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen ausübung übertragen
worden ist.
14 monate elterngeld gibt es auch für elternteile, für deren partner die
übernahme der elternzeit objektiv unmöglich ist oder wenn eine
gefährdung des kindeswohls dagegen spricht.
9. welche bisherigen zahlungen fallen durch das elterngeld weg?
das erziehungsgeld wird es nicht mehr geben, das elterngeld tritt an
seine stelle. beim mutterschaftsgeld wird sich nichts ändern.
bei alg ii, sozialhilfe, unterhalt, wohngeld und kinderzuschlag wird
daselterngeld oberhalb des mindestbetrages von 300 euro als einkommen
berücksichtigt, bis 300 euro (mindestbetrag) ist es also anrechnungsfrei.
10. was erhalten selbstständige?
auch selbstständige erhalten das elterngeld. auch bei ihnen wird der
wegfallende gewinn wegen der betreuung des kindes zu 67% ersetzt. der
gewinn wird grundsätzlich ermittelt wie im falle eines alg ii-bezugs.
dabei kann der gewinn auf der basis unterschiedlicher nachweise
ermittelt werden, dazu gehören insbesondere auch steuererklärungen.
11. was bedeutet es, wenn das elterngeld als progressionsrelevant
bezeichnet wird?
das elterngeld wird zum einkommen hinzugerechnet und bestimmt die höhe
des individuellen steuersatzes. es wird selbst nicht versteuert.
12. was bedeutet es, wenn das elterngeld als abgabenfrei bezeichnet wird?
es werden keine beiträge für sozialversicherungen erhoben. privat
versicherte zahlen wie bisher beim bundeserziehungsgeld ihre beiträge
selbst weiter.
13. was gilt bei mehrlingsgeburten?
bei mehrlingsgeburten erhöht sich das elterngeld um je 300 euro für das
zweite und jedes weitere kind. das heißt: zusätzlich zum elterngeld in
höhe von mindestens 67% des wegfallenden erwerbseinkommens oder zum
mindestbetrag von 300 euro werden für jedes weitere mehrlingskind
jeweils 300 euro gezahlt. pro kind sind grundsätzlich jeweils bis 300
euro anrechnungsfrei, sie werden also zusätzlich zu anderen
sozialleistungen gezahlt.
14. erhalten adoptiveltern auch elterngeld?
ja. anspruch auf elterngeld hat auch, wer mit einem kind in einem
haushalt lebt, das er mit dem ziel der annahme als kind aufgenommen hat.
während das elterngeld normalerweise nur in der zeit vom tag der geburt
bis zur vollendung des 14. lebensmonats des kindes bezogen werden kann,
gilt für angenommene kinder und kinder, die mit dem ziel der annahme
im gleichen haushalt leben, eine ausnahme: für sie kann elterngeld ab
aufnahme bei der berechtigten person für die dauer von bis zu 14 monaten
und längstens bis zur vollendung des achten lebensjahres des kindes
bezogen werden.
15. haben pflegeeltern anspruch auf elterngeld?
ja, in besonderen fällen: bei schwerer krankheit, schwerer behinderung
oder tod der eltern haben verwandte bis dritten grades und ihre
ehegatten anspruch auf elterngeld, wenn sie die übrigen voraussetzungen
erfüllen und von anderen berechtigten elterngeld nicht in anspruch
genommen wird. im übrigen gilt: für kinder, die auf der grundlage des
sgb viii in pflegefamilien leben, übernimmt das jugendamt den
notwendigen lebensunterhalt. zu diesem zweck erhalten die pflegeeltern
laufende monatliche leistungen, deren höhe vom örtlichen jugendamt
festgesetzt wird.
veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 22:21:47 Uhr