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emails im unterricht? Diesen Text vorlesen lassen

email

hin und wieder kommt es vor, dass der ein oder andere schüler dem unterricht nicht ganz so aufmerksam folgt, wie die lehrerInnen es sich wünschen.

 

lehrer dürfen zwar das verhalten der schüler sanktionieren aber nicht gegen die privatssphäre verstoßen. nach den zetteln im unterricht schreiben einige schülerInnen nun auch mails während den unterrichtsstunden. der lehrer darf zwar einen blick auf den monitor werfen, aber den inhalt der mails nicht lesen bzw. verwerten.

 

der lehrerinformationsdienst „erfolgreich lehren und lernen mit neuen medien“ (www.erfolgreich-lehren.de) macht auf diesen fakt aufmerksam. „hier kollidiert die aufsichtspflicht mit dem fernmeldegeheimnis."  die lehrkraft dürfe zwar durch einen blick auf den bildschirm grundsätzlich die schüleraktivitäten überprüfen: sind sie 1. nicht unterrichtsbezogen und finden sie 2. nicht auf veranlassung des lehrers statt, könne diese „nebentätigkeit“ durchaus untersagt und weiteres fehlverhalten sanktioniert werden.

 

der artikel 10 des grundgesetzes und paragraf 88 des telemediengesetzesverbieten es dem lehrer aber die private kommunikation zu lesen.



veröffentlicht: root -- Freitag, 01. Januar 2009; 11:34:04 Uhr


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