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wenn sie als arbeitnehmer täglich zur arbeit pendeln, können sie sich einen freibetrag auf der lohnsteuerkarte eintragen lassen. nach einem beschluss des bundesfinanzhofs vom 23.8.2007 muss das finanzamt die entfernungspauschale wieder ab dem ersten entfernungskilometer tragen.
lassen sie sich von ihrem chef ihre lohnsteuerkarte aushändigen und gehen sie mit ihr zu ihrem zuständige nfinanzamt. füllen sie das formular zum lohnsteuerermäßigungsverfahren aus. dabei sind die kompletten kilometer für die einfache strecke einzutragen.
weigert sich der bearbeiter beim finanzamt, ihnen den eintrag für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte ab dem ersten entfernungskilometer zu gewähren, können sie auf ein infoschreiben des bundesfinanzministerium vom 12.9.2007 verweisen. demzufolge können sie beim finanzamt einen einspruch und einen antrag auf aussetzung der vollziehung zu protokoll geben. der bearbeiter muss ihnen daraufhin die entfernungspauschale ab dem erstenkilometer an gewähren.
wichtig! wenn sie einen freibetrag auf der lohnsteuerkarte eingetragen haben, sind sie zur abgabe der einkommenssteuererklärung verpflichtet.
weigert sich der bearbeiter beim finanzamt, ihnen den eintrag für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte ab dem ersten entfernungskilometer zu gewähren, können sie auf ein infoschreiben des bundesfinanzministerium vom 12.9.2007 verweisen. demzufolge können sie beim finanzamt einen einspruch und einen antrag auf aussetzung der vollziehung zu protokoll geben. der bearbeiter muss ihnen daraufhin die entfernungspauschale ab dem erstenkilometer an gewähren.
wichtig! wenn sie einen freibetrag auf der lohnsteuerkarte eingetragen haben, sind sie zur abgabe der einkommenssteuererklärung verpflichtet.
veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 01. Oktober 2007; 21:36:04 Uhr
Kommentar von _m.roadrunner am Samstag, 06. Oktober 2007; 20:16:10 Uhr
Kommentar zu entfernungspauschale wieder ab dem ersten kilometer
Wichtig zu wissen ist, dass die rechtssache weiterhin anhängig ist und der bfh es für verfassungswidrig hält. die endgültige entscheidung kann auch in die andere richtung gehen. folge daraus wäre dann, dass die fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte erst ab dem 21. entfernungskilometer berücksichtigt werden. der freibetrag auf der lohnsteuerkarte war dann zu hoch und es kann zu einer steuernachzahlung kommen.