die bundesregierung will künftig alle arbeitgeber verpflichten, die entgeltbescheinigungen ihrer mitarbeiter nur noch auf elektronischem weg an die sozialversicherungsträger weiterzuleiten.
rund drei millionen arbeitgeber stellen jedes jahr etwa 60 millionen entgeltbescheinigungen in papierform aus. mit den entgeltbescheinigungen können arbeitnehmer ansprüche auf bestimmte leistungen, wie beispielsweise wohngeld oder arbeitslosengeld, geltend machen. dies verursacht sowohl auf der seite der arbeitgeber als auch bei den verwaltungen unnötige kosten.
zunächst soll die bundesagentur für arbeit den elektronischen entgeltnachweis (elena) für die berechnung von leistungsansprüchen nutzen. zeitgleich sollen die wohngeld- und die elterngeldstellen mit dem abruf der bescheinigungsdaten beginnen. im anschluss soll das verfahren auf alle anderen sozialleistungen übertragen werden.
das elena-verfahren ersetzt die verpflichtung der arbeitgeber auf ausstellung von schriftlichen bescheinigungen mit der pflicht zur monatlichen elektronischen meldung von entgeltnachweisen an eine zentrale datenbank. behörden können bei bedarf notwendige daten aus dieser zentralen datenbank abrufen und zur leistungsberechnung heranziehen. um modernsten sicherheitsstandards zu entsprechen, sollen die daten der arbeitgeber nur in richtung datenbank fliessen können, während der datenfluss aus der datenbank nur in richtung der abrufenden behörde möglich sein soll. zudem werden die daten verschlüsselt abgelegt.
veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 14. Oktober 2008; 13:43:15 Uhr