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zudem soll das unverfallbarkeitsalter auf einen betriebsrentenansprüche von 30 auf 25 jahre gesenkt werden, was vor allem frauen zugute kommen dürfte. viele arbeitgeberfinanzierte rentenanwartschaften gingen bislang den jungen frauen verloren, weil sie wegen der kindererziehung vor dem 30. lebensjahr aus dem unternehmen ausscheiden und damit ihre anwartschaften verlieren.
auch über das jahr 2008 hinaus zählen vergütungsbestandteile, die durch entgeltumwandlung für eine betriebliche altersvorsorge (bav) verwendet werden, komplett beitragsfrei zur sozialversicherung.
nach langem hin und her hat das bundeskabinett den gesetzentwurf zur förderung der betrieblichen altersversorgung (bav) beschlossen. dies hatte arbeits- und sozialminister müntefering bisher abgelehnt, da sich so anders als geplant schon jetzt finanzielle engpässe bei kassen & co. abzeichnen . aus dem gesetz geht hervor, dass auch über das jahr 2008 hinaus alle beiträge , die über eine entgeltumwandlung zur betrieblichen altersvorsorge gezahlt werden, weiterhin zu allen zweigen der sozialversicherung (rentenversicherung, gesetzliche kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherung) beitragsfrei bleiben. zudem soll das unverfallbarkeitsalter auf einen betriebsrentenansprüche von 30 auf 25 jahre gesenkt werden, was vor allem frauen zugute kommen dürfte. viele arbeitgeberfinanzierte rentenanwartschaften gingen bislang den jungen frauen verloren, weil sie wegen der kindererziehung vor dem 30. lebensjahr aus dem unternehmen ausscheiden und damit ihre anwartschaften verlieren.
veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 18. September 2007; 20:06:39 Uhr