.
über die frage, ob das sozialgeld für kinder aus hartz IV-familien korrekt berechnet ist, will das bundessozialgericht noch 2008 endgültig entscheiden.
"man hat bei der festlegung des regelsatzes die speziellen bedürfnisse von kindern nicht analysiert" so der vorsitzende richter am bundessozialgericht peter udsching gegenüber der zeit. "es wird zu untersuchen sein, ob das verfahren mit den pauschal reduzierten erwachsenensätzen haltbar ist." im moment bekommen kinder 60 % der unterstützung, welche einem erwachsenen zustehen.
ausserdem kritisieren juristen die kopplung der hartz IV-sätze an die entwicklung der renten. in der vergangenheit führte diese praxis trotz gestiegener preise mehrfach zu nullrunden. sie fordern, die hartz IV-sätze entsprechend der inflationsrate steigen zu lassen. "es ist höchst umstritten, ob die entwicklung der renten ein sachgerechtes kriterium sein kann für die kostenentwicklung bei den elementaren lebensbedürfnissen", sagt udsching. darüber wird das bundessozialgreicht jedoch frühstens 2009 entscheiden.
ausserdem kritisieren juristen die kopplung der hartz IV-sätze an die entwicklung der renten. in der vergangenheit führte diese praxis trotz gestiegener preise mehrfach zu nullrunden. sie fordern, die hartz IV-sätze entsprechend der inflationsrate steigen zu lassen. "es ist höchst umstritten, ob die entwicklung der renten ein sachgerechtes kriterium sein kann für die kostenentwicklung bei den elementaren lebensbedürfnissen", sagt udsching. darüber wird das bundessozialgreicht jedoch frühstens 2009 entscheiden.
(foto: pixelio.de / klaus-uwe gerhardt)
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 13. März 2008; 17:50:48 Uhr