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es ist wieder soweit! Diesen Text vorlesen lassen

schulanfang

gerade erst sind die erstklässler in den neuen lebensabschnitt gestartet und drücken sprichwörtlich die schulbank startet schon der countdown für den nächsten jahrgang:

 

wie das schulverwaltungsamt informiert ist die anmeldung der schulanfänger für das schuljahr 2010/2011:

  • dienstag, 15. september 08.00-12.00 uhr 13.00-18.00 uhr
  • donnerstag, 17. september 08.00-12.00 uhr 13.00-18.00 uhr

um die knapp bemessene zeit an den beiden termintagen der verwaltung optimal zu nutzen, sollten sie folgendes unbedingt mitbringen:

  • geburtsurkunde

  • bei alleinerziehenden: auszug aus dem sorgeregister bzw. sorgerechtsbescheinigung

  • bei verheirateten: beide ehepartner, um die anmeldung zu unterschreiben

schulpflichtig sind alle kinder, die bis zum 30. juni 2010 das sechste lebensjahr vollendet haben. die anmeldung erfolgt vorerst auch bei freier schulwahl an der zuständigen grundschule im schulbezirk. für rückfragen steht ihnen die grundschule oder aber das schulverwaltungsamt unter der tel. 123-1159 oder 123-1038 zur verfügung.


am 7. august 2010 wird der schulanfang für den neuen jahrgang sein. eine wichtige neuerung gibt es seit dem 20. mai 2009. der stadtrat eine änderung der satzung der schulbezirke der grundschulen beschlossen. darin wurde festgelegt, dass es für einige schulen einen gemeinsamen schulbezirk gibt.

 

ab dem schuljahr 2010/11gilt das für die folgenden schulen:

 

  • 1. stadtbezirk nordost
  • 2. stadtbezirk ost
    • theodor-körner-schule, schlehenweg 32
    • 24. schule, döllingstraße 25
    • brüder-grimm-schule, goldsternstraße 23
    • hans-christian-andersen-schule, louis-fürnberg-straße 2
  • 3. stadtbezirk west
    • joachim-ringelnatz-schule
    • grünauer allee 35
    • friedrich-fröbel-schule
    • mannheimer str.128 c
    • 85. schule, stuttgarter allee 3

die eltern, die in diesen genannten schulbezirken wohnen, melden ihre kinder an einer der im gemeinsamen
schulbezirk aufgeführten schule an. ein rechtsanspruch auf eine bestimmte schule kann daraus nicht abgeleitet werden.
nach dem aufnahmeverfahren werden die angemeldeten kinder den schulen zugeordnet.

 



veröffentlicht: root -- Donnerstag, 10. September 2009; 15:20:37 Uhr


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