die übernahme der fahrtkosten für schüler und schülerinnen
aus dem landkreis ist jetzt vollkommen rechtssicher. hierzu vereinbarte der kreistag, auch die fahrtkosten zu übernehmen, wenn die jugendlichen in anderen landkreisen und bundes ländern zur schule gehen.
im gegensatz zu früher, wo nur die kosten zur nächstgelegenen schule innerhalb des landkreises bezahlt worden,gilt das jetzt auch allumfassend für schulen weiter weg. die fahrtkosten für schüler werden seit letztem jahr übernommen. sie liegen bei rund fünf millionen euro.
veröffentlicht: root -- Freitag, 24. April 2009; 23:50:22 Uhr