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"familie soll auch in zukunft in deutschland top-thema bleiben", so bundesfamilienministerin ursula von der leyen. "der bund wird weiter mit hochdruck daran arbeiten, die rahmenbedingungen für familien in deutschland weiter zu verbessern." das macht einige änderungen nötig. im anschluss zeigen wir ihnen, welche das sind und welche auswirkungen sie auf familien haben.
1. kinderzuschlag
eltern mit geringem einkommen können zukünftig zeitlich unbegrenzt (bisher längstens 36 monate) den kinderzuschlag erhalten.
2. ausbau der kleinkinderbetreuung
der bund stellt mittel für den ausbau der kleinkinderbetreuung zur verfügung. länder und kommunen können nun beginnen, ein bedarfsgerechtes angebot für die betreuung der unter dreijährigen aufzubauen. geplant ist u.a. die schaffung eines netzwerkes qualifizierter tagesmütter.
3. unterhaltsvorschuss
die höhe der leistungen nach dem unterhaltsvorschussgesetz wurden in den neuen bundesländern dem betrag in den alten bundesländern angeglichen. demnach gelten ab dem 1. januar 2008 bundeseinheitliche unterhaltssätze.
4. unterhaltsrechtsform
kinder haben bei unterhaltszahlungen immer den vorrang vor allen anderen unterhaltsansprüchen. mütter und väter, welche nicht verheiratet sind und kinder betreuen, werden besser gestellt. ausserdem wurde der grundsatz der eigenverantwortlichkeit geschiedener ehegatten gestärkt.
5. bafög
zukünftig sind auch vollstudien in anderen eu-staaten und in der schweiz förderfähig. zum herbst 2008 werden die förderhöchstsätze erhöht und es wird ein kinderbetreuungszuschlag eingeführt.
6. zusätzliche altersvorsorge
für kinder, welche ab dem 1. januar 2008 geboren werden, wird die riester-zulage von 185 auf 300 euro pro jahr erhöht. um eine dauerhafte grundlage für die förderung der betrieblichen altersvorsorge zu schaffen, bleibt die sozialversicherungsfreiheit der entgeltumwandlung im rahmen der betrieblichen altersvorsorge auch über das jahr 2008 hinaus weiter bestehen.
7. persönliches budget für behinderte und von behinderung bedrohte menschen
ab dem 1. januar 2008 haben behinderte menschen anspruch auf ein persönliches budget. nach gewährung können behinderte menschen bzw. eltern behinderter kinder leistungen zur teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen.
8. senkung der arbeitslosenbeiträge
der bundestag hat beschlossen, dass die beiträge zur arbeitslosenversicherung ab 1. januar 2008 auf 3,3 (bisher 4,2 prozent) sinken.
9. keine beitragspflicht im ehrenamt
ehrenamtlich tätige können rückwirkend für das jahr 2007 eine vergütung von jährlich insgesamt 500 euro im jahr steuerfrei erhalten. auch in der sozialversicherung ist diese vergütung dem 1. januar 2008 beitragsfrei.
eltern mit geringem einkommen können zukünftig zeitlich unbegrenzt (bisher längstens 36 monate) den kinderzuschlag erhalten.
2. ausbau der kleinkinderbetreuung
der bund stellt mittel für den ausbau der kleinkinderbetreuung zur verfügung. länder und kommunen können nun beginnen, ein bedarfsgerechtes angebot für die betreuung der unter dreijährigen aufzubauen. geplant ist u.a. die schaffung eines netzwerkes qualifizierter tagesmütter.
3. unterhaltsvorschuss
die höhe der leistungen nach dem unterhaltsvorschussgesetz wurden in den neuen bundesländern dem betrag in den alten bundesländern angeglichen. demnach gelten ab dem 1. januar 2008 bundeseinheitliche unterhaltssätze.
4. unterhaltsrechtsform
kinder haben bei unterhaltszahlungen immer den vorrang vor allen anderen unterhaltsansprüchen. mütter und väter, welche nicht verheiratet sind und kinder betreuen, werden besser gestellt. ausserdem wurde der grundsatz der eigenverantwortlichkeit geschiedener ehegatten gestärkt.
5. bafög
zukünftig sind auch vollstudien in anderen eu-staaten und in der schweiz förderfähig. zum herbst 2008 werden die förderhöchstsätze erhöht und es wird ein kinderbetreuungszuschlag eingeführt.
6. zusätzliche altersvorsorge
für kinder, welche ab dem 1. januar 2008 geboren werden, wird die riester-zulage von 185 auf 300 euro pro jahr erhöht. um eine dauerhafte grundlage für die förderung der betrieblichen altersvorsorge zu schaffen, bleibt die sozialversicherungsfreiheit der entgeltumwandlung im rahmen der betrieblichen altersvorsorge auch über das jahr 2008 hinaus weiter bestehen.
7. persönliches budget für behinderte und von behinderung bedrohte menschen
ab dem 1. januar 2008 haben behinderte menschen anspruch auf ein persönliches budget. nach gewährung können behinderte menschen bzw. eltern behinderter kinder leistungen zur teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen.
8. senkung der arbeitslosenbeiträge
der bundestag hat beschlossen, dass die beiträge zur arbeitslosenversicherung ab 1. januar 2008 auf 3,3 (bisher 4,2 prozent) sinken.
9. keine beitragspflicht im ehrenamt
ehrenamtlich tätige können rückwirkend für das jahr 2007 eine vergütung von jährlich insgesamt 500 euro im jahr steuerfrei erhalten. auch in der sozialversicherung ist diese vergütung dem 1. januar 2008 beitragsfrei.
(foto: pixelio.de / r. b.)
veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 07. Januar 2008; 23:26:29 Uhr