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familienbrief.ausgabe 136 vom 12.10.2009

Heute schreibt Ihnen

Jana Schlegel, Geschäftsführerin
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inhaltsverzeichnis
  1. willkommen in ihrem persönlichen familienbrief
  2. kinder, die nicht schwimmen können?
  3. h a r t z 4 - empfänger aufgepasst - es gibt mehr geld!
  4. termine, termine, termine
  5. haushaltsnahe dienstleistungen aus sicht von sittern
  6. familienfreund ist für sie da - direkt und einfach

a) willkommen in ihrem persönlichen familienbrief
sie erhalten den familienbrief als anbieter familienrelevanter produkte bzw. leistungen. sollten sie dies ändern wollen, schreiben sie uns unter angabe ihres benutzernamens an

mailto:anbieter@familienfreund.de

bitte beachten sie, das die nachfolgenden artikel ausschließlich in ihrem persönlichen bereich zu lesen sind. hierzu müssen sie eingeloggt sein.

b) kinder, die nicht schwimmen können?
ja das ist kein einzelfall. zur förderung von von sport und bewegung gibt es jede menge bundesprojekte, schwimmhallen und -bäder bieten schon für die kleinsten babyschwimmen und seepferdchenkurse an.
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c) h a r t z 4 - empfänger aufgepasst - es gibt mehr geld!
wieder einmal gibt es hals über kopf neue mitteilungen für hartz4-empfänger. das bundesverfassungsgericht ist nun soweit und wird am 20. 10. 2009 in einer mündlichen verhandlung über die bemessungssätze für kinder in bedarfsgemeinschaften entscheiden.
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d) termine, termine, termine
es findet jede menge rund um familie statt. damit sie nichts verpassen, haben wir ein paar sachen notiert. neugierig? dann schauen sie nach:
zum kalender

e) haushaltsnahe dienstleistungen aus sicht von sittern
entsprechend dem schreiben des bundesfinanzministers vom 3. november 2006 ist ein haushaltsnahes beschäftigungsverhältnis nach (§ 35a abs. 1 satz 1 nr. 1 und 2 estg) gesetzlich nicht definiert. es verlangt eine tätigkeit, die einen engen bezug zum haushalt hat. zu den haushaltsnahen tätigkeiten gehören u.a. die zubereitung von mahlzeiten im haushalt, die reinigung der wohnung des steuerpflichtigen, die gartenpflege und die pflege, versorgung und betreuung von kindern - sofern die aufwendungen nicht dem grunde nach unter die §§ 4f, 9 abs. 5 satz 1 oder § 10 abs. 1 Nr. 5 oder 8 estg fallen - und von kranken, alten oder pflegebedürftigen personen. die erteilung von unterricht (z.b. sprachunterricht), die vermittlung besonderer fähigkeiten, sportliche und andere freizeitbetätigungen fallen nicht darunter.
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f) familienfreund ist für sie da - direkt und einfach
was nützt der beste zentrale ansprechpartner, wenn er nicht erreichbar ist? deshalb haben wir unsere erreichbarkeit für alle fragen rund um familie verbessert. wählen sie einfach den familienruf unter +49 341 355408 13 oder
jetzt kontakt aufnehmen


veröffentlicht: root -- Freitag, 16. Oktober 2009; 00:27:56 Uhr


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