die bundesagentur für arbeit teilte mit, dass sich mit beginn des jahres 2012 einige änderungen für ihre kunden ergeben haben. im wesentlichen wurden neben den regelsätzen auch die abhängigen mehrbedarfe, z.b. für alleinerziehende erhöht.
die neuen regelbedarfe in der grundsicherung für arbeitsuchende sehen wie folgt aus:
alleinstehende und allerziehende leistungsberechtigte: 374 euro
zwei in einem gemeinsamen haushalt zusammenlebende partner, jeweils: 337 euro
erwachsene leistungsberechtigte (kein eigener haushalt und kein gemeinsamer haushalt mit einem partner): 299 euro
jugendliche von 14 bis unter 18 jahre: 287 euro
kinder von 6 bis unter 14 jahre: 251 euro
kinder von 0 bis unter 6 jahre: 219 euro
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für den bundesfreiwilligendienstler im hartz 4 bezug gilt:
künftig kann das taschengeld von 175 € monatlich behalten werden (115 euro laufende ausgaben und 60 euro taschengeld)
ausgaben für versicherungen und werbungskosten müssen nicht mehr nachgewiesen werden
sind die nachgewiesenen ausgaben höher als 115 euro, werden zuzüglich 60 euro berücksichtigt
quelle: bundesarbeitsagentur nürnberg
veröffentlicht: Familienservice Familienfreund KG -- Sonntag, 08. Januar 2012; 15:37:09 Uhr