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familienplanung im alg-bezug Diesen Text vorlesen lassen

tabletten

guter rat muss nicht immer teuer sein. man muss nur wissen, wo man diesen findet.

 

die rechte und pflichten von hartz iv empfängern sind immer wieder diskutiert. und doch regeln gesetze und paragrafen letztlich alles.

 

auch im punkt der familienplanung gibt es im § 49 sgb xii klare regelungen. diese familienplanung darf nicht an den wenigen mitteln scheitern. leider ist das nicht allen bekannt. im umgang mit dem arbeitsamt muss man einen langen atem haben. alles muss beantragt und eingereicht werden.

 

aber mit erfolg. denn, auch, wenn sich vieles geändert hat, so werden die kosten für verhütung vom amt nach wie vor übernommen. wenn der leistungsempfänger über 20 jahre alt ist, werden die ärztliche beratung, die erforderliche untersuchung und die verordnung der empfängnisregelnden mittel geleistet. die kosten für empfängnisverhütende mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind. alles muss natürlich schriftlich beantragt werden.

 

ein tip noch: bis zum 20. geburtstag trägt die kosten für alles die krankenkasse.



veröffentlicht: root -- Samstag, 10. Januar 2009; 21:41:25 Uhr


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