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Impressum

auch kleine unternehmen haben längst die vorteile der präsentation auf der firmeneigenen homepage erkannt. aber nicht selten lauern gerade auf diese kleinen unternehmen auf der homepage und speziell im impressum abmahnfallen, die teuer werden können.

 

 

im internet finden interessierte unternehmen seit kurzem einen leitfaden zur impressumspflicht. das bundesjustizministerium möchte die unternehmen vor teuren abmahnkosten schützen und den unternehmen helfen, die anbieterkennzeichnung (impressum) dem telemediengesetz (tmg) gemäß zu gestalten. allerdings weist das ministerium im gleichen atemzug auch darauf hin, dass der leitfaden lediglich eine orientierungshilfe darstellt und keinen anspruch auf rechtliche verbindlichkeit darstellt. um das abmahnrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten die unternhmen in zweifelsfällen lieber zu umfangreiche als zu knappe angaben machen.

der leitfaden geht vom aktuellen rechtsstand aus. wenn fragen in der rechtssprechung noch nicht abschliessend entschieden wurden, wird darauf hingewiesen. bei änderungen der rechtslage soll der ratgeber in zukunft immer angepasst werden.

der leitfaden steht auf der homepage des ministeriums für sie zur verfügung.

lesen sie bitte auch diesen artikel: leitfaden für eine rechtssichere website



veröffentlicht: Antje K. -- Montag, 20. Oktober 2008; 13:52:32 Uhr


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