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sachsen will den ausbau von ganztagsangeboten stärker fördern und hat dazu eine entsprechend überarbeitete förderrichtlinie auf den weg gebracht.
steffen flath dazu: "wir haben die maximale fördersumme mehr als verdoppelt, die angebotspalette erweitert und das förderverfahren vereinfacht." man wolle so mehr schulen für ganztagsangebote gewinnen. dazu stellt das land jährlich 30 millionen euro zur verfügung. gefördert werden können beispielsweise sach- sowie personalausgaben sowie honorare. höchstfördersatz sind 90 %, dies kann sich aber durch die übernahme von eigenleistungen noch erhöhen. bauliche massnahmen sind nicht zuwendungsfähig. antragsberechtigte sind schulträger.
künftig können schulträger somit nicht wie bisher 32.000 sonder 75.000 euro an fördermitteln beantragen. ausserdem wurden schulclubs und sogenannte ganztagskoordinatoren mit in den kreis der antragsberechtigten aufgenommen. bisher mussten für ein schuljahr zwei anträge gestellt werden. im zuge der neuen richtlinie reicht ein antrag pro schuljahr aus. der förderzeitraum orientiert sich nunmehr nach dem schuljahr und nicht wie bisher nach dem haushaltsjahr. antragsteller müssen nur noch einen einfachen verwendungsbeweis vorlegen und nicht mehr jeden einzelnen beleg einreichen.
die förderung dürfen jetzt auch sekundarstufen ii in anspruch nehmen. bisher war dies den grundschulen und der sekundarstufe i vorbehalten. desweiteren sind zukünftig auch ziegruppengenaue ganztagsangebote förderfähig. schulen können somit zielgerichtet für bestimmte schülergruppen, beispielsweise lernschwache mädchen und jungen, lernangebote einrichten.
künftig können schulträger somit nicht wie bisher 32.000 sonder 75.000 euro an fördermitteln beantragen. ausserdem wurden schulclubs und sogenannte ganztagskoordinatoren mit in den kreis der antragsberechtigten aufgenommen. bisher mussten für ein schuljahr zwei anträge gestellt werden. im zuge der neuen richtlinie reicht ein antrag pro schuljahr aus. der förderzeitraum orientiert sich nunmehr nach dem schuljahr und nicht wie bisher nach dem haushaltsjahr. antragsteller müssen nur noch einen einfachen verwendungsbeweis vorlegen und nicht mehr jeden einzelnen beleg einreichen.
die förderung dürfen jetzt auch sekundarstufen ii in anspruch nehmen. bisher war dies den grundschulen und der sekundarstufe i vorbehalten. desweiteren sind zukünftig auch ziegruppengenaue ganztagsangebote förderfähig. schulen können somit zielgerichtet für bestimmte schülergruppen, beispielsweise lernschwache mädchen und jungen, lernangebote einrichten.
veröffentlicht: Antje K. -- Mittwoch, 27. Juni 2007; 08:55:22 Uhr