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planen sie auch schon ihren nächsten familienurlaub? vielen familien in sachsen fehlt das nötige geld für einen urlaub mit der familie. manche kinder waren noch nie gemeinsam mit den eltern im urlaub.
das muss nicht sein. wie bereits seit 15 jahren bezuschusst der freistaat sachsen auch in diesem jahr wieder urlaub für familien mit geringem einkommen. "ein familienurlaub tut allen gut und gibt neue kraft für den alltag. und damit auch familien mit niedrigen einkommen, alleinerziehende und kinderreiche familien in den genuss von ferien kommen können, unterstützen wir sie bei der urlaubsfinanzierung", sagte familienministerin helma orosz.
in sachsen bieten die familienferienstätten besonders familienfreundliche bedingungen und haben auch für alleinerziehende und große familien geeignete angebote. beim aufbau werden die familienfreundlichen urlaubmöglichkeiten vom freistaat sachsen unterstützt.
allgemeine voraussetzungen
den zuschuss gibt es unter der voraussetzung, dass der urlaub mindestens 7 und höchstens 14 tage dauert und der antrag mehrere wochen vor urlaubsbeginn gestellt wird. gefördert werden familienurlaube von eltern, alleinerziehenden oder einem familienmitglied mit mindestens einem kind, für welches sie kindergeld beziehen und von familien mit einem behinderten familienmitglied. die familie muss ihren wohnsitz im freistaat sachsen haben. die geförderten familienferienstätten befinden sich im freistaat.
einkommensgrenzen
das monatliche bruttoeinkommen der familie darf - ohne gesetzliches kindergeld und erziehungsgeld - folgende einkommensgrenzen nicht überschreiten:
zuschussleistungen
höchstens 7,50 euro je tag und teilnehmender person, wenn das bruttoeinkommen den betrag der einkommensgrenze nicht übersteigt.
die für den familienurlaub zuständigen stellen erfahren sie hier. den antrag auf gewährung einer zuwendung für ein angebot der familienfreizeit und -erholung haben wir für registrierte nutzer ebenfalls bereitgestellt.
(foto: pixelio.de / cornerstone)
kommentar zu förderung von familienurlaub
Dafür stehen wir Ihnen gern zur Seite. Bitte füllen Sie unter http://familienfreund.de/Telefon aus und informieren Sie sich weiter unter http://familienfreund.de/familienflat
in sachsen bieten die familienferienstätten besonders familienfreundliche bedingungen und haben auch für alleinerziehende und große familien geeignete angebote. beim aufbau werden die familienfreundlichen urlaubmöglichkeiten vom freistaat sachsen unterstützt.
allgemeine voraussetzungen
den zuschuss gibt es unter der voraussetzung, dass der urlaub mindestens 7 und höchstens 14 tage dauert und der antrag mehrere wochen vor urlaubsbeginn gestellt wird. gefördert werden familienurlaube von eltern, alleinerziehenden oder einem familienmitglied mit mindestens einem kind, für welches sie kindergeld beziehen und von familien mit einem behinderten familienmitglied. die familie muss ihren wohnsitz im freistaat sachsen haben. die geförderten familienferienstätten befinden sich im freistaat.
einkommensgrenzen
das monatliche bruttoeinkommen der familie darf - ohne gesetzliches kindergeld und erziehungsgeld - folgende einkommensgrenzen nicht überschreiten:
- 525 euro für den haushaltsvorstand bei verheirateten bzw.
- 700 euro bei alleinerziehenden und
- 300 euro für jedes weitere familienmitglied
zuschussleistungen
höchstens 7,50 euro je tag und teilnehmender person, wenn das bruttoeinkommen den betrag der einkommensgrenze nicht übersteigt.
die für den familienurlaub zuständigen stellen erfahren sie hier. den antrag auf gewährung einer zuwendung für ein angebot der familienfreizeit und -erholung haben wir für registrierte nutzer ebenfalls bereitgestellt.
(foto: pixelio.de / cornerstone)
veröffentlicht: Antje K. -- Dienstag, 19. Februar 2008; 22:03:19 Uhr
Kommentar von root am Dienstag, 28. April 2009; 11:46:46 Uhr
Kommentar von _EDIKATE am Dienstag, 28. April 2009; 11:34:54 Uhr
kommentar zu förderung von familienurlaub
WO KANN ICH ES BEANTRAGEN?