.

fortschritte bei der versorgung schwerstkranker menschen in der palliativversorgung mit schmerzmitteln Diesen Text vorlesen lassen

medikamente

das bundesgesundheitsministerium informiert:

 

am 18. mai 2011 trat die 25. betäubungsmitteländerungsverordnung in kraft und beinhaltet wesentliche änderungen bei der versorgung von schwerstkranken.

 

mit der verordnung wird die verfügbarkeit betäubungsmittelhaltiger schmerzmittel in der spezialisierten ambulanten palliativversorgung (sapv ) und bei der versorgung in hospizen im sinne der betroffenen patientinnen und patienten neu geregelt.

 

das anlegen von notfallvorräten zur unverzüglichen schmerzmittelbehandlung in akutsituationen in hospizen und einrichtungen der sapv wird in zukunft möglich sein. außerdem wird in einem weiterem schritt die weiterverwendung nicht mehr benötigter, aber weiterverwendungsfähiger betäubungsmittel ausgebaut.

 

und auch für schwerkranke menschen außerhalb der palliativversorgung hat der gesetzgeber änderungen für die versorgung herbeigeführt.

 

erstmals können in deutschland cannabishaltige fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer prüfung und zulassung durch das bundesinstitut für arzneimittel und medizinprodukte von ärztinnen und ärzten verschrieben werden. (betrifft die ausführungen in anlage 1 bis 3)

 

in bezug auf den handel und den besitz von cannabis zu rauschzwecken bleibt jedoch die rechtslage unverändert.



veröffentlicht: root -- Donnerstag, 02. Juni 2011; 18:32:38 Uhr


Kommentar zu fortschritte bei der versorgung schwerstkranker menschen in der palliativversorgung mit schmerzmitteln?

Kommentar schreiben:






.

familienbrief abonnieren

E-Mail-Adresse eingeben:

Zugestellt von FeedBurner

Suche


hilfreiches & mehr


Login

Login




Registrierung.
. Passwort vergessen?
.
 
.

familienservice

.

familienservice