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freibetrag für kinderbetreuungskosten jetzt eintragen lassen Diesen Text vorlesen lassen

eltern können ab sofort das nettogehalt sehr einfach steigern. auch für arbeitgeber ergibt sich die möglichkeit mit einem höheren netto zu argumentieren.

durch den freibetrag für abzugsfähige kinderbetreuungskosten ergibt sich rückwirkend zum 1. januar 2006 die möglichkeit das geld in der lohntüte zu erhöhen.
durch den eintrag der im ersten quartal 2006 angefallenen und auf 2/3 der jahreskosten hochgerechneten kosten, lassen sich enorme ersparnisse sofort für die familienkasse bewirken. bislang mussten viele, deren ausgaben unter dem vorgeschriebenen eigenanteil lagen, diese selbst tragen. auch alle anderen konnten aufwendungen für kindergarten, hort oder tagesmutter nur dann absetzen, wenn diese 1548 euro pro jahr überstiegen.

nach der neuen regelung, der nach dem bundestag auch der bundesrat zugestimmt hat, werden nun zwei drittel aller kosten von maximal 6000 euro berücksichtigt.

der nächste schritt führt zum lrbeitgeber, um die lohnsteuerkarte 2006 in empfang zu nehmen.

danach gehen die eltern zum örtlichen finanzamt und beantragen auf dem beigefügten formblatt den freibetrag.

weiter nicht absetzbar sind aber aufwendungen für nachhilfe- oder fremdsprachenunterricht sowie für freizeitaktivitäten wie musikschule, computerkurse oder sportverein.

das formblatt zum herunterladen (Größe: 555 kB; Downloads bisher: 241; Letzter Download am: 11.05.2012)

veröffentlicht: root -- Donnerstag, 28. Juni 2007; 16:14:08 Uhr


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