der gesetzliche mutterschutz ist eine feine sache. sonderkündigungsschutz, mutterschaftsgeld, mutterschutzfrist von sechs wochen vor und acht wochen nach der geburt und recht auf elternzeit - errungenschaften, die sowohl die gesundheit der mutter als auch des kommenden bzw. neuen lebens schützen sollen.
was in der bevölkerung nahezu unbekannt ist: dieser schutz gilt nicht für geschäftsführerinnen oder weibliche vorstände. diese werden dem arbeitgeberlager zugerechnet und somit werden ihnen diese vorzüge versperrt.
die doppelbelastung aus kind und karriere/verantwortung wird allerdings, das belegen unzählige interviews, mittels üblicher führungskräfteeigenschaften - planen und organisieren - gemeistert. eine vielzahl von juristen ist dennoch der meinung, das aus sicht der gleichberechtigung mit anderen arbeitnehmerinnen, der mutterschutz auch auf frauen im vorstand und der geschäftsführung ausgewertet werden soll.
die "betroffenen" wollen in vielen fällen aber nicht darauf zurückgreifen. zum einen wird die verantwortung für den unternehmerischen erfolg und die mitarbeiter nicht gern abgegeben und zum anderen ist die konkurrenz an der spitze sehr hoch. die motivation ist also ähnlich der der männlichen unternehmenslenker.
gerade bezüglich der absicherung von risiken ist ein derartiger vorstoss sicher nachvollziehbar. auch könnte er dazu dienen, das sich mehr frauen eine bewerbung auf die position in der geschäftsleitung vorstellen können bzw. diese auch umsetzen.
wollen wir jetzt gemeinsam noch einen schritt provokativer werden ? wollen wir auch einen gesetzlichen väterschutz, der es ermöglicht, das junge väter sich noch stärker einbringen ?
gern können sie sich das kostenlose ebook zum mutterschutz (Sie haben keine Berechtigung zum Herunterladen.) herunterladen.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 17. Januar 2010; 20:56:22 Uhr