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für 2006 mehr betreuungskosten absetzbar Diesen Text vorlesen lassen

an den kosten für kita, tagesmutter, babysitter, au pair und an fahrten zu betreuenden großeltern beteiligt sich der fiskus 2006 zu zwei dritteln.

doppelverdienende eltern und alleinerziehende mit kindern bis zu 13 jahren dürfen zwei drittel der betreuungskosten, jedoch maximal 4000 euro bei der steuererklärung angeben. wenn nur ein elternteil einer beschäftigung nachgeht, gilt eine altersgrenze von 3 bis 5 jahren.

handelt es sich bei den betreuungspersonen um angehörige muss eine schriftliche vereinbarung aufgesetzt werden. diese müssen den vereinbarungen wie unter fremden entsprechen und auch eingehalten werden.

eine stundenweise betreuung des enkelkindes durch die oma zählt zu den leistungen, welche üblicherweise auf familienrechtlicher grundlage erbracht werden. erst eine betreuung, welche sich über den ganzen tag erstreckt, geht darüber hinaus und darf angerechnet werden.

nicht abzugsfähig sind aaufwendungen, welche den unterricht betreffen, wie z.b. schulgeld und nachhilfe. auch freizeitausgaben, wie der beitrag zum sportverein oder der musikunterricht sind nicht absetzbar.

jedoch kinderbetreuungskosten, die für die beaufsichtigung des kindes während der hausaufgaben, anfallen, müssen angerechnet werden. werden die hausaufgaben im rahmen der nachmittagsbetreung im hort erledigt und fallen dafür elternbeiträge an, so sind die beiträge in einen geförderten teil (für die hausaufgabenbeaufsichtigung) und einen nicht geförderten teil (freizeitbeaufsichtigung) aufzuteilen.

es müssen belege über die einzelnen ausgaben vorgelegt werden. ausserdem muss die erfolgte zahlung nachgewiesen werden können, z.b. anhand des kontoauszugs.


das aktuelle schreiben des bundesfinanzministeriums zu den kinderbetreuungskosten können sie hier downloaden.


wie jedes jahr hat der bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte e.v. wieder ein steuermerkblatt 2006/2007 veröffentlicht. der ratgeber hilft eltern behinderter kinder bzw. familien mit behinderten angehörigen , mögliche steuervorteile geltend zu machen. dabei geht das merkblatt die steuererklärung punkt für punkt durch.

erstmals in diesem jahr können für eine zu hause lebende pflegebedürftige person pflege und betreuungsleistungen bis zu 1200 euro steuerlich geltend gemacht werden. zudem können eltern behinderter kinder unter bestimmten voraussetzungen kinderbetreuungskosten (maximal 4000 euro) bis zum 27. lebensjahr des kindes geltend machen.


das steuermerkblatt des bvkm steht ihnen hier zum download zur verfügung.

veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 28. Juni 2007; 14:19:17 Uhr


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