was der gesetzgeber damit erreichen wollte bzw. will. so lautet die moral für die bayerische arbeitsschutzbehörde und den insolvenzverwalter der computerfirma. beide stritten unter dem aktenzeichen bverwg 5 c 32.08 über die frage: "darf ich einen arbeitnehmer auch während der elternzeit kündigen?".
in diesem speziellen fall lautet die antwort der bundesverwaltungsrichter: "ja," denn "das verbot der kündigung während der elternzeit dient dem schutz vor verlust des arbeitsplatzes und nicht dem interesse an einer beitragsfreien weiterversicherung in der gesetzlichen krankenversicherung".
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veröffentlicht: root -- Sonntag, 04. Oktober 2009; 21:55:43 Uhr