"wer ist der vater?", "bin ich der vater?" und "kann das sein?" - naja nicht alle väter quälen diese und ähnliche fragen - so sehr - das sie einen vaterschaftstest herbeisehnen.
wenn man die vaterschaft zu einem kind anerkannt hat, so gibt es nach deutschem recht keine möglichkeit sich der verantwortung zu entziehen. das hässliche wort kuckuckskind steht wahrscheinlich viel öfter im raum als man denkt. zumindest im punkt des vaterschaftstestes wird sich ab morgen einiges ändern.
das gen-diagnostik-gesetz tritt ab 1.02.2010 in kraft und damit macht sich ein vater strafbar, wenn er heimlich einen vaterschaftstest durchführen lässt. das gute ist, nicht nur väter trifft die geldbuße von bis zu 5000 euro - nein - auch alles anderen personen, die sowas ohne einwilligung vornehmen lassen, werden bestraft.
das neue gesetz sieht zu dem eine beratungspflicht vor.
veröffentlicht: root -- Sonntag, 31. Januar 2010; 20:50:57 Uhr