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...für junges team Diesen Text vorlesen lassen

teamgeist

während schon im herbst das pilotprojekt zur quasi anonymen bewerbung startet, gibt es immer noch viele bewerbungsanzeigen, die mit bestimmten formulierungen womöglich verstöße gegen das allgemeines gleichbehandlungsgesetz (agg) in kauf nehmen.

 

gut dem, der sich dagegen wehrt...

ein junges team rief die klage eines bewerbes auf den plan. dieser bewarb sich ohne berufserfahrung als personaldisponent oder vertriebsdisponent. die beklagte lehnte die bewerbung 1 tag später mit der begründung ab, dass sie sich bereits für einen mitbewerber entschieden hat. diese war jünger und hatte bereits berufserfahrung, die sie in zeitarbeit bereits unter beweis stellte.

 

die formulierte ausschreibung: "wir bieten ihnen: …die möglichkeit eigene ideen und vorstellungen in ein junges, erfolgreiches team einzubringen." brachte einen entschädigungsanspruch nach § 15 abs. 2 agg. dieser absatz sieht vor, dass ein beschäftigter wegen eines schadens, der nicht vermögensschaden ist, eine angemessene entschädigung in geld verlangen kann. der 53jährige fühlte sich durch junges team diskriminiert.

 

landesarbeitsgericht hamburg, urteil vom 23. juni 2010 – 5 Sa 14/10



veröffentlicht: root -- Sonntag, 03. Oktober 2010; 20:01:40 Uhr


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