mit mitarbeiterverantwortung ist es gut zu wissen, dass im falle eines schadens und unfalls eines mitarbeiters
nicht zwingend ein schmerzensgeldanspruch gegenüber arbeitgeber und arbeitskollegen entsteht. das lag rheinland-pfalz urteilte bereits im april 2009 mit dem az 10 sa 412/08.
[ quelle ] "ein arbeitnehmer kann nach einem arbeitsunfall grundsätzlich nur dann schmerzensgeld von seinem arbeitgeber oder einem arbeitskollegen verlangen, wenn ein vorgesetzter oder kollege den unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. ansonsten stehen ihm lediglich ansprüche gegen die berufliche unfallversicherung zu, deren zweck es gerade ist, arbeitgeber und arbeitskollegen von der haftung bei „personenschäden“ freizustellen. das bezieht sich - so das landesarbeitsgericht rheinland-pfalz - auch auf die zahlung von schmerzensgeld. "
veröffentlicht: root -- Montag, 21. September 2009; 11:51:15 Uhr