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recht
"besserer vertrauensschutz zwischen anwalt und mandant"

ab dem 1.2. 2011 können zukünftig alle mandanten eines anwalts von dem schutz profitieren, den vorher nur strafverteidiger genießen durften:

das gespräch mit ihrem anwalt bleibt vertraulich - unabhängig davon, in welcher angelegenheit sie die beratung des rechtsanwalts in anspruch nehmen. alle rechtsanwälte werden ab februar gleich behandelt. sie können nicht mehr abgehört und mandantenakten können auch nicht mehr beschlagnahmt werden. bei dieser stärkung der freiheitsrechte soll es aber nicht bleiben. noch in dieser legislaturperiode soll auch der schutz anderer berufsgeheimnisträger vor staatlicher überwachung verbessert werden.

veröffentlicht: root -- Sonntag, 02. Januar 2010; 11:08:44 Uhr


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