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geschwisterliebe weiter verboten Diesen Text vorlesen lassen

beinegestern hat das bundesverfassungsgericht entschieden, dass geschwister und andere blutsverwandte auch in zukunft keinen sex miteinander haben dürfen.
 
ein wegen inzest verurteilter mann aus leipzig, welcher gemeinsam mit seiner schwester 4 kinder hat, hatte verfassungsbeschwerde eingereicht. mit dem urteil bestätigten die richter den entsprechenden paragraphen des strafgesetzbuches als verfassungsgemäß, welcher vorsieht, dass "beischlaf unter verwandten" mit bis zu 2 jahren haft bestraft werden kann.

in der begründung heistt es, dass der gestzgeber seinen entscheidungsspielraum nicht überschritten habe, indem er mehrere faktoren als ausreichend erachtet habe, um das in der gesellschft verankerte "inzesttabu" strafrechtlich zu ahnden. zu den faktoren zählen u.a. die bewahrung der familiären ordnung vor der schädigenden wirkung des inzests und der schutz der in einer inzestbeziehung "unterlegenen" partner. ergänzend nannten die richter "die vermidung schwerwiegender genetisch bedingter erkrankungen bei abkömmlingen aus inzestbeziehungen."

wegen der beziehung zu seiner schwester sass der kläger bereits 2 jahre im gefängnis. aufgrund der geburt der jüngsten tochter und des urteils des bundesverfassungsgerichts muss der mann nun vermutlich eine weitere haftstrafe antreten.

(foto: pixelio.de / 110stefan)


veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 13. März 2008; 12:23:06 Uhr


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