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öffentlich geförderte altenheime müssen sozial bedürftige aufnehmen. das entschied das bundesverfassungsgericht in einem aktuellen beschluss.
im rahmen der pflegeversicherung zahlen die pflegekasen an die stationären einrichtungen eine pflegevergütung. diese deckt die allgemeinen pflegeleistungen, die medizinische behandlungspflege und die soziale betreuung ab. die pflegebedürftigen tragen die kosten für unterkunft und verpflegung. deckt die öffentliche förderung die kosten für betriebsnotwendige investitionen nicht ab, so kann der heimträger diese kosten den pflegebdürftigen anteilig in rechnung stellen. sind die pflegebedürftigen nicht in der lage, diese kosten selbst aufzubringen, so haben sie anspruch auf sozialhilfe.
das land brandenburg zahlt an die heimträger 90 % der notwendigen aufwendungen für investitionsmassnahmen. die heimträger haben sich dafür im gegenzug verpflichtet, im umfang der erhaltenen öffentlichen förderungen freie pflegeheimplätze mit sozial bedürftigen einwohnern brandenburgs zu belegen.
nun hat ein kirchlicher träger, der im land brandenburg drei öffentlich geförderte altenpflegeeinrichtungen betreibt, verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche belegungspflicht eingereicht. diese hat das bundesverfassungsgericht mangels erfolgsaussicht nicht zur entscheidung angenommen.
die gründe für diese entscheidung können sie hier nachlesen.
das land brandenburg zahlt an die heimträger 90 % der notwendigen aufwendungen für investitionsmassnahmen. die heimträger haben sich dafür im gegenzug verpflichtet, im umfang der erhaltenen öffentlichen förderungen freie pflegeheimplätze mit sozial bedürftigen einwohnern brandenburgs zu belegen.
nun hat ein kirchlicher träger, der im land brandenburg drei öffentlich geförderte altenpflegeeinrichtungen betreibt, verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche belegungspflicht eingereicht. diese hat das bundesverfassungsgericht mangels erfolgsaussicht nicht zur entscheidung angenommen.
die gründe für diese entscheidung können sie hier nachlesen.
(foto: pixelio.de / jerzy)
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 15. November 2007; 16:47:26 Uhr