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fußgänger

fahren sie jeden tag zur arbeit? dann haben wir gute nachrichten, denn

 

heute urteilte das bundesverfassungsgericht, dass die ab 2007 geänderte regelung zur pendlerpauschale verfassungswidrig ist. für alle pendler sind das gute nachrichten.

 

so tritt rückwirkend ab 1.01.2007 die regelung von 2006 wieder in kraft. dort hieß es, dass die kosten für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte als werbungskosten nach § 9 estg oder als betriebsausgaben nach § 4 estg bei den einkommensteuerpflichtigen einkünften abgezogen wurden. die von den kosten unabhängige pauschale betrug je arbeitstag zuletzt 0,30 € pro entfernungskilometer.

 

das bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass die 2006er regelung solange wieder gilt, bis der gesetzgeber die verfassungswidrige regelung umformuliert und beseitigt.



veröffentlicht: root -- Dienstag, 09. Dezember 2008; 23:08:04 Uhr


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