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in zukunft sollen gmbh's wesentlich leichter und billiger gegründet werden können. ein gesetzentwurf der bundesregierung sieht vor, dass das zur gründung notwendige stammkapital von bisher 25.000 auf 10.000 euro sinken soll.
für unkomplizierte standardfälle soll es einen mustergesellschaftsvertrag geben. wird dieser angewandt, entfällt die beurkundung durch einen notar. außerdem soll es vorbereitete muster für die handelsregistereintragung geben. so könne die eintragung ins entsprechende register sogar ganz ohne rechtliche beratung erfolgen.
die rechtsform gmbh will die regierung besser gegen missbrauch schützen indem sie fordert, dass bei führungslosigkeit der gesellschaft auch die gesellschafter verpflichtet sind, den insolvenzantrag zu stellen. wenn zahlungen an die gesellschafter die zahlungsunfähigkeit der gmbh herbeiführen würde, sollen die gesellschafter zur erstattung der kosten verpflichtet werden. ziel ist der schutz ehrlicher unternehmer und geschäftspartner.
der bundesrat kritisierte unterdessen den gesetzesentwurf. den mustergesellschaftsverträgen würde es an flexibilität fehlen, was zu erheblichen nachteilen führen könnte. nur mit ausreichender rechtlicher gründungsberatung und individuellem gründungsvertrag könnte späteren streitigkeiten vorgebeugt werden.
die gründungsberatung würde durch eine mustersatzung zwar verringert, entspräche aber der anforderung der wirtschaft. für die gründung einer limited (ltd.) nach englischem recht sei schließlich auch keine beurkundung notwendig.
im moment sieht es nicht so aus, als ob der bundestag auf die nachbesserungswünsche des bundesrates eingehen würde. mal sehen, wie es weiter geht und wer sich am ende durchsetzt.
die rechtsform gmbh will die regierung besser gegen missbrauch schützen indem sie fordert, dass bei führungslosigkeit der gesellschaft auch die gesellschafter verpflichtet sind, den insolvenzantrag zu stellen. wenn zahlungen an die gesellschafter die zahlungsunfähigkeit der gmbh herbeiführen würde, sollen die gesellschafter zur erstattung der kosten verpflichtet werden. ziel ist der schutz ehrlicher unternehmer und geschäftspartner.
der bundesrat kritisierte unterdessen den gesetzesentwurf. den mustergesellschaftsverträgen würde es an flexibilität fehlen, was zu erheblichen nachteilen führen könnte. nur mit ausreichender rechtlicher gründungsberatung und individuellem gründungsvertrag könnte späteren streitigkeiten vorgebeugt werden.
die gründungsberatung würde durch eine mustersatzung zwar verringert, entspräche aber der anforderung der wirtschaft. für die gründung einer limited (ltd.) nach englischem recht sei schließlich auch keine beurkundung notwendig.
im moment sieht es nicht so aus, als ob der bundestag auf die nachbesserungswünsche des bundesrates eingehen würde. mal sehen, wie es weiter geht und wer sich am ende durchsetzt.
veröffentlicht: Antje K. -- Freitag, 07. September 2007; 20:41:15 Uhr