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sie sind junge, dynamische großeltern, die selbst noch berufstätig sind?
prima. dann haben sie jetzt die möglichkeit bei ihrem arbeitgeber elternezit für ihre enkelkinder zu beantragen. solange ihre eigenen kinder noch minderjährig sind, in ausbildung oder die schule besuchen, ist das für sie kein problem.
eine entsprechende gesetzesänderung verabschiedete jetzt der bundestag.
leider erhalten sie für die betreuung der enkelkinder kein elterngeld. dieses bleibt auch weiterhin den eltern vorbehalten. wenn minderjährige eltern werden stehen neben dem kind vor allem die schulpflicht im vordergrund. die bessere vereinbarkeit von schule und familie kann mit dieser erweiterung leichter ermöglicht werden. 2006 haben 6136 minderjährige kinder bekommen.
ergänzend ist es ab 1.1.2009 möglich die bezugsdauer von elterngeld einmal ohne begründung zu ändern.
veröffentlicht: root -- Samstag, 22. November 2008; 22:53:13 Uhr