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tagesmuttis sind für die unversehrtheit der ihnen anvertrauten kinder ebenso verantwortlich wie dafür, dass durch diese keine schäden angerichtet werden.
in deutschland wächst die zahl der tagesmütter ständig, mittlerweile werden mehrere hunderttausend kinder von tagespflegepersonen betreut. während der betreuungszeit obliegt den tagesmuttis die aufsichtspflicht über diese kinder. wenn die tagesmutter beispielsweise durch unachtsamkeit ihrer aufsichtspflicht nicht nachkommt und sich eines der ihr anvertrauten kinder verletzt, so haftet die tagesmutti. sie haftet auch dann, wenn eines in ihrer obhut befindlichen kinder einem dritten schaden zufügt bzw. für durch das kind verursachte sachschäden.
tageskinder können jederzeit beabsichtigt oder nicht beträchtliche schäden anrichten. mit einer privaten haftpflichtversicherung können sie sich als tagesmutti vor erheblichen finanziellen folgen schützen. überprüfen sie deshalb ihre haftpflichtversicherung. denn je nach tarif ist das risiko automatisch in der police mitversichert oder kann gegen zuschlag beziehungsweise als zusätzlicher vertrag versichert werden.
tageskinder können jederzeit beabsichtigt oder nicht beträchtliche schäden anrichten. mit einer privaten haftpflichtversicherung können sie sich als tagesmutti vor erheblichen finanziellen folgen schützen. überprüfen sie deshalb ihre haftpflichtversicherung. denn je nach tarif ist das risiko automatisch in der police mitversichert oder kann gegen zuschlag beziehungsweise als zusätzlicher vertrag versichert werden.
veröffentlicht: Antje K. -- Donnerstag, 04. Oktober 2007; 19:59:12 Uhr