auch in zukunft wird es keinen gesetzlich verankerten anspruch auf einen hauptschulabschluss geben.
dies teilte die bundesregierung in ihrer antwort auf eine entsprechende kleine anfrage der linksfraktion mit. in dem gesetzentwurf des bundesministeriums für arbeit und soziales zur neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen instrumente vom 9. april 2008, welcher sich zur zeit in abstimmung befinde, gehe es lediglich um einen anspruch auf förderung während der vorbereitung auf einen nachträglichen hauptschulabschluss, so die bundesregierung.
veröffentlicht: Antje K. -- Freitag, 15. August 2008; 15:17:05 Uhr